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Gemeinde Mont-Vully will das Langzeitparkieren bekämpfen

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Seit dem 1. März ist das Parkieren auf dem Gebiet der Gemeinde Mont-Vully kostenpflichtig. Die Parkbewirtschaftung ist jedoch saisonal.

Das neue Reglement für das Parkieren auf öffentlichem Raum in der Gemeinde Mont-Vully führt als Hauptelement eine Parkplatzbewirtschaftung ein. Sie dauert jeweils vom 1. März bis zum 31. Oktober. Bisher war das Parkieren auf dem ganzen Gemeindegebiet gratis.

Kurzes und mittleres Parkieren

Das Ziel ist es, das längere Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen zu fördern und so ihre optimale Benutzung  zu gewährleisten, teilt die Gemeinde auf ihrer Website mit. Die Parkdauer variiert je nach Standort zwischen 15 Minuten und 10 Stunden. Behindertenparkplätze sind überall vorgesehen.

Die Gebührenpflicht ist beim Parkplatz des Sportzentrums Sugiez täglich von 8 bis 17 Uhr und auf allen anderen öffentlichen Parkplätzen von 8 bis 18 Uhr festgelegt. Die ersten 30 Minuten des Parkierens sind gratis. Ausserhalb der reglementierten Parkzonen ist das Parkieren auf öffentlichem Grund verboten. Eine private Sicherheitsfirma kontrolliert das Parkregime.

Parkkarten für Einheimische

Einheimische können für 400 Franken pro Saison eine Parkkarte erstehen, mit der sie auf öffentlichen Parkplätzen parkieren dürfen. Die gleiche Möglichkeit haben Pendler, in erster Linie auswärtige Personen, die im Wistenlach arbeiten. Die Karten können auch monatsweise gekauft werden. Die Gemeinde betont, dass pro Haushalt und pro Pendler maximal eine Parkkarte gewährt werde. Diese könne über ein Formular auf der Website der Gemeinde bestellt werden.

Wie der Gemeinderat weiter mitteilt, müssen festliche Anlässe auf Gemeindegebiet ein Parkkonzept vorlegen. Bei solchen Anlässen kann der Gemeinderat die Beschränkung der Parkdauer temporär aufheben. Er kann auf begründete Gesuche auch Spezialbewilligungen für das Parkieren erteilen.

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