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Gemeinde muss mit Steuermitteln für die Littering-Kosten aufkommen

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Die Kosten für die Reinigung der Strassen und Grünanlagen von achtlos weggeworfenem Abfall (Littering) muss die Gemeinde Düdingen in Zukunft aus ihren eigenen allgemeinen Steuermitteln bezahlen. Sie darf diese nicht mehr über die Abfallrechnung verrechnen, sondern muss die Kosten einer anderen Kontogruppe zuschreiben. Dies urteilt der Sensler Oberamtmann aufgrund einer Beschwerde von Ursula Baumeyer-Boschung. Sie hatte bereits Ende November beim Gemeinderat Einsprache erhoben und dabei geltend gemacht, die 25 000 Franken, die im Budget für Littering vorgesehen sind, dürften nicht über das Abfallentsorgungskonto abgerechnet werden, da diese Art von Abfall nicht nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden könne (die FN berichteten). Der Gemeinderat hatte die Einsprache Anfang Dezember abgewiesen. Er sei der Überzeugung, dass die interne Verrechnung für die Aufwendungen des Werkhofs für das Littering zulasten der Abfallrechnung korrekt sei und dem Abfallreglement entspreche. An der Gemeindeversammlung kam das Thema nicht mehr zur Sprache, und die Versammlung hiess den Voranschlag 2013 gut. 

Verweis auf Bundesgericht

Ursula Baumeyer-Boschung hat ihre Beschwerde in der Folge beim Oberamt eingereicht und erneut verlangt, dass die Kosten für das Littering über ein anderes als das durch verursachergerechte Gebühren finanzierte Konto abgerechnet wird. Wie Nicolas Bürgisser in seinem Entscheid vom 7. Februar festhält, geht der Düdinger Gemeinderat falsch in der Annahme, dass die Allgemeinheit als Verursacher von Littering anzusehen ist. Denn gemäss Bundesgerichtsentscheid vom Februar 2012 wird das Gemeinwesen selbst–als Eigentümer öffentlicher Strassen und Plätze–als Verursacher von Littering angesehen. «Ich habe diesen Entscheid des Oberamtmanns erwartet», sagt die ehemalige Gemeinderätin Ursula Baumeyer-Boschung und verweist ebenfalls auf den Bundesgerichtsentscheid. Es sei ihr bloss darum gegangen, dass dieser Fehler früh genug bemerkt und so das Reglement eingehalten werde.

Keine zweite Abstimmung

Eine zweite Abstimmung über den Voranschlag 2013 wird es dennoch nicht geben. Dies sei bei einem Betrag von 25 000 Franken unverhältnismässig, so der Oberamtmann. Sie würde dies auch nicht verlangen, sagt Ursula Baumeyer-Boschung. Der Oberamtmann verpflichtet den Gemeinderat aber dazu, die entsprechende Korrektur im Voranschlag 2014 vorzunehmen. Das Verursacherprinzip sah Ursula Baumeyer auch beim Posten von 64 000 Franken für den Betrieb der Separatsammelstelle der Kevag verletzt. Auch Nicht-Düdinger können dort ihren Abfall abgeben. Sie befürchtet, dass die Gemeinde damit eine Gebührenerhöhung bewirken will. Denn der Gemeinderat kann die Grundgebühr erhöhen, wenn die Abfallentsorgung nicht kostendeckend ist. Dem hält der Oberamtmann entgegen, die Gebühren seien in den letzten vier Jahren stabil gewesen und es wäre gerechtfertigt, eine Erhöhung zu verlangen.

«Ich habe diesen Entscheid des Oberamtmanns erwartet.»

Ursula Baumeyer-Boschung

Beschwerdeführerin

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