Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gemeinden dürfen keine Jagd auf Temposünder machen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Grosse Rat hat einstimmig ein neues Gesetz über Ordnungsbussen verabschiedet. Dieses setzt eidgenössische Vorgaben um, klärt und vereinfacht das heutige System, erklärte Justiz- und Polizeidirektor Maurice Ropraz (FDP). Eingang in das Gesetz findet auch die Kompetenzerteilung für Ordnungsbussen an Gemeinden.

An der bestehenden Praxis ändert sich wenig. Elias Moussa (SP, Freiburg) hatte jedoch den Antrag gestellt, dass Gemeinden neu auch Bussen für Geschwindigkeitsübertretungen verhängen dürfen. Bisher gilt diese Kompetenz nur für den stehenden Verkehr (Parkbussen) und bei Rotlichtern. Dass dies bei Tempoverstössen mit Bussen bis 250 Franken nicht möglich sein soll, erachtete Moussa als Misstrauensvotum. Dies umso mehr, als die Stadt Freiburg schon Temporadars besitze.

Moussas Antrag wurde aber mit 50 gegen 35 Stimmen abgelehnt. Ropraz versicherte, dass die Kantonspolizei eng mit den Gemeinden zusammenarbeite, und sagte, dass es bei Radaren auch zu komplexen Fällen, beispielsweise bei der Identifizierung von Lenkern, kommen kann.

Ebenfalls keine Aufnahme ins Gesetz fand die Kompetenz für die Gemeinden, Bussen für Literring verteilen zu können. Hier gilt, dass die Kantonspolizei zuständig ist, wo es zum direkten Kontakt mit Bürgern kommt.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema