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Gemeindeversammlung muss nochmals entscheiden

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Wünnewil-Flamatt Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gemeindeversammlung von Wünnewil-Flamatt das Einbürgerungsgesuch einer serbo-montenegrinischen Familie nochmals traktandieren muss. Es befand, dass die an der Gemeindeversammlung vom 20. April 2007 vorgebrachten Voten nicht den bundesgerichtlichen Anforderungen an eine personenbezogene und sachliche Begründung genügen. In geheimer Abstimmung hatte die Versammlung damals mit 72 zu 64 Stimmen, bei vier Enthaltungen, das Einbürgerungsgesuch abgelehnt.

Gegen den Entscheid erhob die Familie zuerst beim Oberamtmann des Sensebezirks Beschwerde. Nachdem dieser die Beschwerde abgewiesen hatte, gelangte sie ans Verwaltungsgericht. Dieses hob die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie des Oberamtmanns auf und wies die Angelegenheit zur Neuentscheidung an die Gemeindeversammlung. ja

Bericht Seite 3

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