Generalrat schwächt die Rechte des Einzelnen
Das kantonale Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte und das Gemeindegesetz umschreiben das Initiativ- und Referendumsrecht in Gemeindeangelegenheiten.
Aus diesen Texten geht hervor, dass es für ein fakultatives Referendum in Düdingen knapp 600 Unterschriften braucht (ein Zehntel der Aktivbürger). Als Einzelperson ist es also praktisch unmöglich, ein Referendum zu organisieren!
Bei der Initiative auf Gemeindeebene verhält es sich ähnlich. Innert 90 Tagen sind 600 Unterschriften zu sammeln. Über die Gültigkeit dieser Initiative befindet der Generalrat! Die Volksabstimmung muss innert 180 Tagen seit dem Beschluss des Generalrates stattfinden. In den letzten Jahren wurde das Referendum in der Stadt Freiburg nur einmal angewendet. Der Aufwand ist erheblich und die Kosten dementsprechend!
Übrigens ist der Generalrat in der Deutschschweiz auf Gemeindeebene sehr wenig verbreitet. Auch Städte mit fast 20 000 Einwohnern haben die bewährte Gemeindeversammlung als Entscheidungsgremium gewählt!
Es ist nun an den Bürgerinnen und Bürgern von Düdingen zu entscheiden, ob sie ihr demokratisches Grundrecht zur Unabhängigkeit und Mitbestimmung aufgeben und dieses an einen Generalrat abtreten wollen. Ich jedenfalls werde meine Rechte nicht abgeben und ein Nein in die Urne legen!
Autor: Erwin Luterbacher, Düdingen