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Gentech: Der Kantönligeist feiert Urständ

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«Landwirtschaftsgesetz lässt Platz für Forschung» – FN vom 19. März

Um es vorwegzunehmen: Ich unterstütze voll und ganz die Bestrebungen der Freiburger Landwirtschaft, sich mit naturnahen und qualitativ hochstehenden Produkten auf den zunehmend offenen Märkten zu profilieren, so wie es auch die Qualitätsstrategie des Schweizerischen Bauernverbands vorsieht. Dass gentechnisch veränderte Organismen (GVO) unter heutigen Voraussetzungen dabei nicht infrage kommen, ist ebenfalls unbestritten. Dass man aber dem Bürger und Konsumenten des Kantons Freiburg vorgaukelt, mit einem Gentech-Verbot im kantonalen Landwirtschaftsgesetz die GVO-Freiheit unserer Produkte zu sichern, ist entweder pure Ignoranz oder wahltaktisches Kalkül. Falls das nationale Parlament im Jahr 2022 zum Schluss kommt, dass das Moratorium aufgehoben wird und im Kanton Bern beispielsweise GVO-Raps angebaut wird, welcher keinen Insektizideinsatz benötigt, wird es wohl schwierig, bei Bisenlage die Berner Raps-Pollen davon abzuhalten, die Sensler Rapsblüten zu bestäuben oder den Bienen den Einflug in den Kanton Freiburg zu verbieten.

Die Freiburger Regierung (mit einer grünen Landwirtschaftsministerin) hat die Problematik erkannt und dem Parlament empfohlen, die Motion abzulehnen. Um das (ehrbare) Ziel zu erreichen, werden sich die Regierung und die Freiburger Parlamentarier in Bern dafür einsetzen, dass das bestehende nationale Moratorium verlängert wird.

Mir ist daher schleierhaft, wieso insbesondere bürgerliche Grossrätinnen und Grossräte einem neuen Gesetz zuzustimmen, welches in der Praxis weder anwendbar noch kontrollierbar ist. Landauf und landab beklagt man die Gesetzesflut, welche den mündigen Bürgerinnen und Bürger vorschreibt, was sie zu tun oder zu lassen haben. Man mutet ihnen offenbar nicht zu, ihre persönliche Verantwortung zum Wohl der Gesellschaft wahrzunehmen. Das Freiburger Kantonsparlament hat offensichtlich die Zeichen der Zeit (noch) nicht erkannt.

«Man mutet mündigen Bürgerinnen und Bürgern offenbar nicht zu, ihre persönliche Verantwortung zum Wohl der Gesellschaft wahrzunehmen.»

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