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Geplante Biogasanlage wird vom Kantonsgericht gestoppt

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In Bärfischen soll es keine Biogasanlage geben. Dies hat das Freiburger Kantonsgericht kürzlich entschieden, wie der Internetseite von Pro Freiburg zu entnehmen ist. Der geplante Standort im Weiler Kleinvivers mit seinem Schloss grenzt an ein schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung. Die Biogasanlage würde dem Ortsbild schaden, argumentiert das Kantonsgericht.

Lanciert wurde das Projekt im Jahr 2013 von Béat und Elsbeth Aeberhard, welche in Kleinvivers einen Bauernhof betreiben. Nach ersten Einsprachen nahm das Paar verschiedene Änderungen vor, schliesslich wurde die Biogasanlage vonseiten des Kantons genehmigt, der Oberamtmann des Seebezirks erteilte die Baubewilligung. Dagegen erhoben Pro Freiburg und der Schweizer Heimatschutz sowie dessen Freiburger Sektion Einsprache.

Klima- versus Ortsbildschutz

Für Elsbeth Aeberhard ist das Urteil des Kantonsgerichts nur schwer nachvollziehbar, wie sie gegenüber der Zeitung La Liberté sagte. «Man behandelt die Bauern als Umweltverschmutzer. Wollen wir aber etwas fürs Klima machen, wirft man uns Knüppel zwischen die Beine.» Das Projekt hätte es erlaubt, mehrere Tonnen CO2 einzusparen. «Und nun soll es das gewesen sein?» Für sie steht jedenfalls fest: «Um das Schloss von Kleinvivers zu schützen, muss man auch das Klima schützen.» Sylvie Jungo Genoud, Generalsekretärin von Pro Fribourg, betont ihrerseits: «Wir wehren uns nicht gegen die Biogasanlage als solche, sondern nur gegen den geplanten Standort.»

Weiterzug ans Bundesgericht?

Ob sie und ihr Mann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen werden, sei noch offen. «Wir müssen das zuerst mit unserem Anwalt besprechen.» Dass sie das Projekt, wie vom Gericht nahegelegt, auf der anderen Seite des Bauernhofes oder in der Industriezone realisieren würden, kommt für Elsbeth Aeberhard nicht infrage. «Das ist nicht machbar. Die Kühe verrichten ihr Geschäft hier. Wir haben alle Alternativen durchgearbeitet und ihre Nachteile klar dargelegt. Die kantonalen Ämter haben zudem die Variante auf der anderen Seite klar ausgeschlossen.»

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