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Gericht erkennt keinen Zuhälterring

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An der Alten Brunnengasse in Freiburg gab es keinen Zuhälterring. Dies ist das Verdikt des Bezirksgerichts Saane unter dem Präsidium von Benoît Chassot von gestern Nachmittag. Der Fall hatte das Gericht seit Anfang Woche beschäftigt (FN vom 18. und 19.  Dezember). Nun hat das Gericht keinen einzigen Anklagepunkt von Staatsanwältin Yvonne Gendre gegen einen Rumänen und zwei rumänische Frauen bestätigt.

Das Gericht wollte die zwei seit zwei Jahren in Halbgefangenschaft lebenden Angeklagten sofort auf freien Fuss setzen. Staatsanwältin Gendre appellierte sogleich gegen dieses Urteil, weil sie verhindern wollte, dass die Angeklagten sich absetzten. In dieser Angelegenheit musste noch gestern Abend das Kantonsgericht entscheiden. Es bestätigte den Entscheid des Gerichts und liess die zwei Angeklagten frei.

Gemäss Anklage hatte der Mann einem rumänischen Clan angehört, der Frauen gezwungen hatte, sich an der Alten Brunnengasse in Freiburg zu prostituieren. Seine Frau und eine weitere Rumänin, beide ehemalige Prostituierte, sollten Teil des Netzwerks gewesen sein. Mehrere Zeugenaussagen gaben aber an, dass all diese Frauen aus freien Stücken Sexarbeit verrichtet hätten.

Der Kanton muss zahlen

Das Gericht bestätigte zwar die Präsenz eines rumänischen Gewerbezweigs. Dieses habe aber nur jungen Frauen den Zugang an die Grand-Fontaine vereinfacht. Der junge Familienvater, seine Frau, sowie eine Vertrauensperson für die Sexarbeiterinnen sollen nun vom Kanton Freiburg entschädigt werden. Für erlittenes Unrecht und Gerichtskosten müssen die Freiburger Steuerzahler rund 300 000 Franken aufwenden.

Bei der Urteilsverkündigung von Präsident Chassot flossen viele Tränen. Der Mann, den Staatsanwältin Gendre als hohes Tier eines Menschenhandelsnetzes beschrieb, weinte vor Erleichterung. Und seine Frau, die er gemäss Anklage zur Sexarbeit gezwungen habe, sprang jubelnd in seine Arme.

Grisélidis unterstützte Frau

Die Staatsanwaltschaft hatte von einer Mitarbeiterin der Sozialinstitution Grisélidis gesagt, sie habe ihre bevorzugte Position ausgenützt und sich auf Kosten der Prostituierten bereichert. Auch sie wurde jedoch komplett rehabilitiert. Die Organisation Grisélidis hatte in einem Communiqué ihrer Mitarbeiterin sogleich den Rücken gestärkt. «Unser Einsatz für Sexarbeiterinnen ist sehr vielfältig und intensiv. Vereinigungen wie Grisélidis spielen eine wichtige Rolle für Opfer in diesem Gewerbe.» Nun bleibe aufgrund der heftigen Vorwürfe ein bitterer Nachgeschmack.

Der Gerichtspräsident hob hervor, dass die Mitarbeiterin, die auch als Bardame im Café de la Grand-Fontaine gearbeitet hatte, den Sexarbeiterinnen wichtige Tipps gegeben und keinen Druck ausgeübt hätte. Alle angesprochenen rumänischen Frauen hätten sich schon prostituiert, bevor sie nach Freiburg gekommen seien. Die Frau, auf deren Zeugenaussagen sich die Anklage in diesem Dossier berief, sei in ihren Aussagen nicht glaubwürdig gewesen, befand das Bezirksgericht.

Damit war Staatsanwältin Yvonne Gendre, die vier Jahre für den Hauptangeklagten ­gefordert hatte, nicht einver­standen.bearbeitet von chs/FN

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