Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gericht stellt ungünstige Prognose

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Sie hatten schon zwei Chancen, jetzt müssen Sie die Verantwortung für Ihre Taten übernehmen», sagte Gerichtspräsident Benoît Chassot gestern zum Beschuldigten, der mit ausdruckslosem Gesicht im Saal des Bezirksgerichts Saane sass. Chassot sprach den Mann der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Pornografie in zwölf Fällen, der Nötigung (Stalking) in vier Fällen, der versuchten Nötigung (Stalking) in vier Fällen, der Beschimpfung in einem Fall, dem Missbrauch einer Fernmeldeanlage in elf Fällen sowie der harten Pornografie in drei Fällen schuldig. Er verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten abzüglich der bereits in Haft verbrachten Tage sowie zu einer Busse von 1500 Franken.

Vor Gericht gekommen war der 33-Jährige, weil er 2012 mit einer 14-Jährigen Sex gehabt hatte. Ebenfalls hatte er zwischen Mai und November 2012 über 30 Mädchen in einem Chatforum kontaktiert und manchen per SMS obszöne Nachrichten und Bilder geschickt. Zwölf hatten Strafanzeige erstattet. Auch verfügte er über kinderpornografische Videos (siehe FN von gestern).

Verhalten nicht geändert

Der Beschuldigte sei bereits zwei Mal wegen ähnlichen Delikten verurteilt worden. An seinem Verhalten habe dies aber nichts geändert, begründete Benoît Chassot das Urteil. Das Gericht stelle dem Mann eine sehr ungünstige Prognose. So habe er seit Beginn des Prozesses überhaupt keine Einsicht oder Empathie für die Opfer gezeigt, sich in Ausreden geflüchtet und manche Taten erst kurz vor dem Prozess zugegeben, «weil Sie nicht anders konnten». Zudem habe der Beschuldigte trotz laufendem Verfahren mit minderjährigen Mädchen aus Japan Kontakt aufgenommen. Die nun verhängte Strafe sei noch nicht das Maximum, warnte Chassot den Beschuldigten. «Ich werde Sie im Auge behalten. Sollten Sie noch vor Antritt der Haftstrafe Kontakt zu Jugendlichen aufnehmen, werde ich die Strafe anpassen.» Möglich seien auch stationäre therapeutische Massnahmen in einer Einrichtung.

Rekurs ist wahrscheinlich

Zufrieden mit dem Urteil zeigte sich Staatsanwältin Yvonne Gendre. Sie hatte in ihrem Plädoyer am Mittwoch auch eine Strafe von 30 Monaten gefordert–jedoch nur zwölf davon unbedingt. Sie habe berücksichtigt, dass der Mann verheiratet sei und einer Arbeit nachgehe. «Ich kann aber die Argumentation des Gerichts nachvollziehen. Das Urteil ist gerechtfertigt.»

Nicht damit einverstanden war hingegen Philippe Leuba, Verteidiger des Mannes, der für eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren plädiert hatte. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft habe eine solch harte Strafe gefordert, betonte er. Müsse der Mann so lange ins Gefängnis, werde er seinen Job verlieren, der ihm eine gewisse Stabilität verleihe. Ein Rekurs sei deshalb «sehr wahrscheinlich», so Leuba.

Meistgelesen

Mehr zum Thema