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Gerichtsurteil: Landesverweis für illegales Weiterleiten von Paketen 

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Das Gericht des Seebezirks hat einen 35-jährigen Mann wegen gewerbsmässiger Hehlerei und Veruntreuung eines Autos schuldig gesprochen. 

Wegen gewerbsmässiger Hehlerei und Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs musste sich ein 35-jähriger Mann Anfang September vor dem Bezirksgericht See in Murten verantworten (die FN berichteten). In seinem Urteil spricht der Polizeirichter, Peter Stoller, den Mann nun in beiden Punkten schuldig. 

Von der Schweiz nach Russland

Der aus Ungarn stammende Mann leitete unrechtmässig erworbene Ware gewerbsmässig weiter nach Russland. Eine unbekannte Haupttäterschaft verschaffte sich Zugang zu Benutzerkonten bei verschiedenen Kunden von Onlinehändlern. Diese Täterschaft bestellte Waren im Namen der Kunden, schickte sie an den angeklagten Mann, und dieser leitete die Ware weiter nach Russland an die unbekannte Täterschaft. Für den Versand der Pakete erhielt der Angeklagte jeweils eine Entlöhnung. Die Rechnung für die Ware ging an die Kunden.

Der Angeklagte ist ebenfalls der Veruntreuung eines Fahrzeugs schuldig gesprochen worden. Er schloss mit einer Leasingfirma einen Leasingvertrag und bezahlte ab März 2018 keine Leasingraten mehr. Nach der Kündigung seitens der Leasingfirma bezahlte er den ausstehenden Betrag nicht, tauchte ab und liess das fragliche Auto in einem öffentlichen Parkhaus in Luzern zurück.

Angeordneten Strafzumessungen 

Der 35-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Er wird verpflichtet, der Leasingfirma einen Betrag von rund 13’500 Franken nebst Zins zu fünf Prozent zu bezahlen. Dem klagenden Onlinehändler muss er einen Betrag von rund 14’000 Franken bezahlen. Der Onlinehändler kann als einziger die Forderungen geltend machen, aufgrund hinreichender Beweise. Der Angeklagte wird zudem für eine Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen. Das ist möglich, weil der Mann aus Ungarn stammt, eine Aufenthaltsbewilligung B besitzt, weder verheiratet ist, noch Kinder in der Schweiz hat und wegen gewerbsmässiger Hehlerei verurteilt wurde. Er muss ausserdem die Entschädigung für die amtliche Verteidigerin dem Staat ersetzen sowie der Verteidigerin die Differenz zwischen dem amtlichen und dem vollen Honorar. 

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