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Gerichtswesen wird neu organisiert

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Schaffung eines Justizrates eilt

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Die Schaffung einer unabhängigen Behörde, welche die Aufsicht über die Justiz übernimmt, ist nicht die einzige Neuerung, welche die Kantonsverfassung im Bereich des Gerichtswesens vorschreibt. Neu werden die erstinstanzlichen Richter sowie der Generalstaatsanwalt und seine Substituten nicht mehr vom Wahlkollegium (Staatsrat und Kantonsgericht in gemeinsamer Sitzung) gewählt, sondern vom Grossen Rat. Zudem werden das Kantonsgericht und das Verwaltungsgericht zu einem gemeinsamen Kantonsgericht vereint.Aufgrund der Fristen, welche die neue Kantonsverfassung vorgibt, hat der Staatsrat beschlossen, die Reorganisation des Gerichtswesens in drei Einzelprojekte zu unterteilen, die dem Grossen Rat nacheinander unterbreitet werden. Bereits in der Oktober-Session 2006 wird sich das Kantonsparlament mit dem Entwurf zu einem Gesetz über den Justizrat befassen müssen, da dieser seine Tätigkeit laut Verfassung am 1. Juli 2007 aufnehmen muss.

Die Zusammensetzung des Justizrates

Deshalb sollte dieses neue Gesetz bereits am 1. Januar 2007 in Kraft treten, damit die Mitglieder des Justizrates im ersten Semester 2007 gewählt werden können. Bekanntlich sieht die Kantonsverfassung vor, dass der Justizrat aus je einem Mitglied des Grossen Rates, des Staatsrates, des Kantonsgerichts, des Freiburger Anwaltsverbands, der Staatsanwaltschaft, der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden sowie einer ordentlichen Professorin oder eines ordentlichen Professors der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität besteht. Dazu gesellen sich zwei Mitglieder, die vom Justizrat selber vorgeschlagen werden.

Erste Wahl in der März-Session 2007

Damit der Justizrat seine Arbeit am 1. Juli 2007 aufnehmen kann, wird der Grosse Rat die ersten sieben Mitglieder in der März-Session 2007 wählen, wie Beat Renz, Generalsekretär der Sicherheits- und Justizdirektion, festhält. Der gewählte Justizrat muss in der Folge rasch zwei weitere Mitglieder suchen, welche ebenfalls vom Grossen Rat bestätigt werden müssen, und dies noch vor dem 1. Juli 2007.In einem weiteren Schritt wird dem Grossen Rat ein Gesetz über die Wahl der Mitglieder der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft unterbreitet. Dieser Entwurf wird sich ebenfalls mit der Aufsicht über die Mitglieder der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft befassen, wie die Justizdirektion in einer Mitteilung schreibt.

Bewerbungen begutachten

Und dieses zweite Gesetz im Rahmen der Reorganisation des Gerichtswesens sollte am 1. Juli 2007 in Kraft treten. So wird laut Beat Renz die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Justizrat die Wahlen der Gerichtsbehörden vorbereiten kann. Bekanntlich ist es auch Aufgabe des Justizrates, die Bewerbungen für die Ämter der richterlichen Gewalt und der Staatsanwaltschaft zu begutachten und dem Grossen Rat Vorschläge zu unterbreiten. Das Kantonsparlament soll dann ab dem 1. Januar 2008 die Wahlen der Gerichtsbehörden vornehmen können.Ab dem 1. Januar 2008 hat gemäss Kantonsverfassung auch das neue Kantonsgericht – Zusammenlegung des Kantons- und des Verwaltungsgerichts – seine Tätigkeit aufzunehmen. «Für eine effektive Fusion der beiden Gerichte, welche die gewünschten Synergieeffekte produziert, bedarf es nicht nur einer institutionellen Vereinigung, sondern auch einer räumlichen Zusammenlegung unter einem gemeinsamen Dach», hält die Justizdirektion weiter fest. Es sei aber bisher noch nicht gelungen, in der Stadt Freiburg ein geeignetes Gebäude zu finden, welches den Ansprüchen des künftigen, vereinigten Kantonsgerichts vollumfänglich entsprechen würde. «Der Staatsrat hat deshalb eine vom Justizdirektor geleitete Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende dieses Jahres geeignete Räumlichkeiten finden soll, um mindestens vorläufig ab dem 1. Januar 2008 das künftige Kantonsgericht zu beherbergen», fügt die Justizdirektion hinzu.

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