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Geschichte: Eine Gemeinde wider Willen der Einwohner

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Als die alte Pfarrei Rechthalten 1831 aufgeteilt wurde, sollten aus den Schroten Dorfschrot (Rechthalten-Dorf), Oberschrot, Brünisriedschrot und Zumholzschrot eigene Gemeinden entstehen. Rechthalten, Brünisried und Oberschrot wurden denn auch im Gesetz vom 1. Juni und 1. Juli 1831 als Gemeinde erwähnt, nicht jedoch Zumholz. Dies, weil die Freiburger Behörden irrtümlich dachten, Zumholz gehöre zu Brünisried. Erst im Frühling 1832 wurde dies bemerkt. Der Rat des Innern (das damalige Gemeindedepartement) beantragte in der Folge, Zumholz zu einer eigenständigen Gemeinde zu ernennen, da das Dorf dafür gross genug sei. Der Grosse Rat bestätigte dies. Doch in Zumholz regte sich der Widerstand. An der Gemeindeversammlung vom 13. März 1833 war man sich einig, dass weder ein Ammann noch Gemeinderäte gewünscht waren. Vielmehr wollte man sich Brünisried anschliessen.

Es wurde eine Bittschrift erfassst und der Staatsrat beauftragte den Rat des Innern mit Abklärungen. Die damalige Anzahl Einwohner von Zumholz (28 Familien mit 125 Personen) sowie das Vorhandensein der Gemeinde- bzw. Allmendstatuten liessen den Rat des Innern zum Schluss kommen, dass Zumholz sich nicht Brünisried anschliessen dürfe, sondern eine eigenständige Gemeinde sein müsse. Der Staatsrat bestätigt den Antrag am 6. Mai 1833 – somit ist dies das Gründungsdatum für die Gemeinde Zumholz.

Eigentlich könnten auch Rechthalten, Oberschrot und Brünisried ein Jubiläum feiern. Derzeit sind in diesen Gemeinden keine Feierlichkeiten geplant. im

Quelle: Festschrift zum 150-jährigen Bestehen der Gemeinde.

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