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Gesetz für die Videoüberwachung ermöglicht Schutz der Grundrechte

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FREIBURG Im Kanton Freiburg dürfen Videokameras zur Überwachung eingesetzt werden. Das entsprechende kantonale Gesetz ist Anfang Jahr in Kraft getreten, und die notwendigen Vorkehrungen wurden in der Zwischenzeit getroffen, wie die Konferenz der Oberamtmänner mitteilt.

Auf ihren Internetseiten fassen die Oberämter in einer Übersicht zur Problematik die gesetzlichen Grundlagen zusammen. Erhältlich sind dort die notwendigen Gesuchs- und Meldeformulare, ein Musterreglement sowie die Liste der bewilligten und angemeldeten Anlagen.

Nicht überall möglich

Mit dem neuen Gesetz sollen die Grundrechte von Personen, die sich auf öffentlichem Grund mit Videoüberwachung aufhalten, geschützt werden. Unter diesen Begriff fallen unter anderem Bauten der öffentlichen Verwaltung, Strassen, Plätze oder Parks sowie öffentliche Gewässer. Das neue Gesetz ist auch auf Installationen von Privaten anwendbar, wenn deren Reichweite auch den öffentlichen Raum erfasst.

Nicht abgedeckt sind so beispielsweise Videoüberwachungen in Einkaufspassagen, Banken oder Restaurants. Ausgenommen sind ausserdem Anlagen, die bloss zu Vergnügungszwecken aufgestellt werden, wie etwa Webcams. Solche Anlagen bleiben möglich, wobei jedoch die allgemeinen Vorschriften des Datenschutzes einzuhalten sind.

Jede bewilligungspflichtige Überwachungsanlage muss in einem Benutzungsreglement dokumentiert werden, das die technischen Eigenschaften und die zur Einhaltung der Anforderungen des Datenschutzes getroffenen Massnahmen umschreibt.

Schliesslich müssen Anlagen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits in Betrieb gewesen sind, innert eines Jahres an die neuen Vorschriften angepasst werden.fca

Wer im Kanton Freiburg Überwachungskameras aufstellen will, darf das tun, muss sich aber an Regeln halten.Bild Charles Ellena/a

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