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Geständig vor Gericht: Mann ergaunert online fast 30’000 Franken

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Ein 35-jähriger Bosnier musste sich am Donnerstag wegen gewerbsmässigen Online-Betrugs vor dem Bezirksgericht Sense verantworten. Er hatte online Waren verkauft, sie aber nie geliefert. Der Angeklagte zeigt sich geständig.

Es war eine überschaubare Runde, die sich Polizeirichterin Pascale Mauron Vaucher am Donnerstag im Bezirksgericht Sense in Tafers bot. Ihr und den vier Laienrichterinnen und -richtern sassen neben der Presse nur die Gerichtsschreiberin, der Verteidiger und ein Zivilkläger gegenüber.

Dabei hätten 57 weitere Personen den Saal füllen können: 56 zusätzliche Kläger sowie der Beschuldigte. Zumindest bei Letzterem kam die Abwesenheit nicht überraschend, wurde ihm doch zuvor ein Dispensationsgesuch gewährt.

Bestellt und nicht geliefert

Dem 35-jährigen Bosnier wurde gewerbsmässiger Online-Betrug vorgeworfen. Er hat gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zwischen 2019 und 2021 auf diversen Online-Marktplätzen wie Tutti.ch oder Anibis.ch Dutzende Male Inserate geschaltet und die Ware nach erfolgter Bezahlung nicht ausgeliefert.

Dabei hatte er den Käuferinnen und Käufern falsche Adressen von sich als Sicherheitsgarantie angegeben, um sicherzustellen, dass diese die Ware im Vorfeld bezahlten. Bei den angebotenen Waren handelte es sich hauptsächlich um Geschenkkarten, Gutscheine sowie elektronische Geräte. Insgesamt knapp 30’000 Franken soll der Angeklagte auf diese Weise ertrogen haben.

Angeklagter geständig

Trotz Abwesenheit kam der Beschuldigte über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Rouven Brigger, in Tafers indirekt zu Wort. So verwies dieser auf ein Schreiben des Angeklagten von vergangener Woche, in welchem der 35-Jährige die Anklageschrift vollumfänglich anerkenne. Sein Klient habe nie etwas abgestritten, so Brigger. «Er ist froh, wenn es zeitnah vorbei ist.»

Der beschuldigte Bosnier lebe mittlerweile in Deutschland, so Brigger weiter. Wo genau, wisse auch er nicht. Es sei viel passiert im Leben seines Mandanten. Eine Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde der beiden Kinder, die ihm sein Mandant geschickt habe, würden sein neues Leben bestätigen. «Er hat jetzt eine stabile Zukunft», versicherte Brigger.

Neuer Lebensmittelpunkt

Der Angeklagte, so Brigger, akzeptiere grundsätzlich das Strafmass im Antrag der Staatsanwaltschaft. Dieses umfasst eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Jedoch sollte die Strafe als bedingte Geldstrafe ausgesprochen werden, plädierte der Verteidiger. Schliesslich stellten die 180 Tagessätze schon die höchstmögliche Strafe dar und seien damit etwas hoch im Verhältnis zur Deliktsumme.

Zudem habe sich der Angeklagte seit der Tat offenbar nichts zuschulden kommen lassen. «Er hat nun einen neuen Lebensmittelpunkt in Deutschland und bereut die Taten, die für seine Zukunft schädlich sind», sagte Brigger. Auch eine geforderte Landesverweisung sollte auf die Schweiz beschränkt bleiben, da der 35-Jährige inzwischen mit einer Belgierin verheiratet sei und über eine EU-Aufenthaltsbewilligung verfüge.

Rechtsanwalt Brigger beantragte in seinem Plädoyer, den Angeklagten schuldig zu sprechen und wie erwähnt zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren zu verurteilen.

Das Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.

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