Der Konsum und der Verkauf gewisser Softdrinks und Schokoladeriegel, wie man sie in Snack- und Getränkeautomaten oder in Mensen von Sekundarschulen findet, solle verboten und stark eingeschränkt werden. Das forderten die Grossräte Nicolas Repond (SP, Bulle) und Nicole Lehner-Gigon (SP, Massonnens) in einer Motion vom Staatsrat. Entweder sollte eine solche Massnahme in einem Gesetz über die öffentliche Gemeinschaftsgastronomie aufgenommen oder in einer Verordnung geregelt werden.
In seiner Antwort empfiehlt der Staatsrat nun, diese Motion abzulehnen. Er hält es für sinnvoller, die im Rahmen der bestehenden Aktivitäten vorgesehenen Massnahmen zu intensivieren, insbesondere das Engagement für eine gesunde Ernährung an den Schulen. Dieses Engagement stehe auch im Einklang mit der kantonalen Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Da wird einer ausgewogenen Ernährung Priorität eingeräumt.
Sache der Gemeinden
Der Staatsrat lehnt die Aufnahme eines Verbots aber auch ab, weil er inzwischen den Gesetzesentwurf über die öffentliche Gemeinschaftsgastronomie zurückgezogen habe – aufgrund verschiedener Kritiken in der Vernehmlassung. Stattdessen will der Staatsrat die Idee nun in einer Revision des Landwirtschaftsgesetzes aufgreifen.
Die Opposition gegen das Gesetz über Gemeinschaftsgastronomie erwuchs nicht zuletzt in den Gemeinden und den darin vorgesehenen Verpflichtungen für ihre Einrichtungen. Der Staatsrat erinnert daran, dass die Gebäude der Sekundarschulen und ihre Ausstattung, also auch Kantinen und Automaten, in den Zuständigkeitsbereich von Gemeinden oder Gemeindeverbänden fallen. Somit liege die Organisation des Schulrestaurants, die Wahl des Betreibers und des Angebots bei den Gemeinden. Da es keine andere gesetzliche Grundlage gibt, müsste schon ein neues Gesetz geschaffen werden, um Softdrinks und Schoggiriegel zu verbieten – was der Staatsrat aber ablehnt.