Die raumplanerische Situation der Gemeinde Plaffeien, insbesondere im Schwarzsee, gestaltet sich momentan alles andere als einfach. Der Gemeinderat steht vor harten Verhandlungen mit den kantonalen Behörden. Die geplanten Auszonungen werden sich wahrscheinlich schwieriger gestalten als in Brünisried. Ich war erstaunt, dass in Brünisried nicht ein einziger Grundeigentümer Widerstand geleistet hat.
Wer die Rechtsprechung kennt, der weiss, dass eine Auszonung von gesetzeskonform eingezontem Bauland eine materielle Enteignung darstellt und somit unter gewissen Umständen ein Entschädigungsanspruch entstehen kann. Klar ist das nicht immer der Fall, aber es kann bei einzelnen Grundstücken der Fall sein. Nicht zu sprechen von der eventuell nachträglich zu leistenden Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent für die Grundeigentümer der Quartiere Gassera, Burstera, Röhrli und Gerendacherli, die nachträglich neu eingezont werden müssen. Grundeigentümer, die ihr Grundstück bereits 1997 noch unter altem Recht erworben haben, müssten so allenfalls über 20 Jahre später Nachzahlungen machen. Unfassbar.
Natürlich ist der Wortlaut des Gesetzes verbindlich, aber auch der Gesetzgeber kann nicht alle Fälle voraussehen. Manchmal sollten die Behörden auch nach Vernunft und gesundem Menschenverstand handeln, ansonsten verlieren die Bürger das Vertrauen in den Staat.
«Der Wortlaut des Gesetzes ist verbindlich, aber auch der Gesetzgeber kann nicht alle Fälle voraussehen.»