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Das Einhalten des Gewässerschutzes beim Felderspritzen ist nicht vollumfänglich kontrollierbar

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Wie kontrolliert der Kanton Freiburg, ob sich die Landwirte an die Auflagen rund um die Pflanzenschutzmittel halten? Das wollten zwei Grossratsmitglieder wissen.
Aldo Ellena/a

Beim Spritzen von Pflanzenschutzmitteln müssen Landwirte gewisse Vorschriften zum Schutz der Oberflächengewässer befolgen. Zuwiderhandlungen werden oftmals nur per Zufall aufgedeckt.

Die beiden Grossratsmitglieder Mirjam Ballmer (Grüne, Freiburg) und Ralph Alexander Schmid (GLP, Lugnorre) wollten vom Staatsrat wissen, inwiefern der Kanton die Auflagen zum Schutz der Oberflächengewässer bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln überprüft. Notabene muss beim Spritzen der Felder ein gewisser Abstand zu den Gewässern hin eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, müssen sogenannte Reduktionsmassnahmen ergriffen werden. Dabei muss beispielsweise mit speziellen Düsen, mit geringem Druck und tiefer Fahrgeschwindigkeit sowie bei Schwachwind gespritzt oder ein begrünter Pufferstreifen zwischen Feld und Gewässer angelegt werden. 

Grundkontrollen 

In seiner Antwort hält der Staatsrat fest, dass das Befolgen der Auflagen im Rahmen der Grundkontrollen des ökologischen Leistungsnachweises geprüft wird. Allerdings finden nur zwei Grundkontrollen innerhalb von acht Jahren statt. Bei diesen werden beispielsweise die Aufzeichnungen über die verwendeten Produkte geprüft und ob die Schadschwelle überschritten und somit die Anwendung gerechtfertigt war. Weiter werden die Flächen besucht und dabei geschaut, ob es Hinweise gibt, dass eine Anwendung nicht sachgerecht erfolgt ist und die vorgeschriebenen Pufferdistanzen nicht eingehalten wurden.  

Risikokontrollen

Zusätzlich zu den Grundkontrollen werden gemäss Staatsrat Zusatzkontrollen in Auftrag gegeben. Diese erfolgen bei Mängeln im Vorjahr, bei Verdachtsfällen, bei wesentlichen Änderungen auf dem Betrieb sowie in jährlich festgelegten Bereichen mit höheren Risiken. Zu Letzteren gehören derzeit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Einhaltung der Pufferstreifen. Stichprobenartig werden Blatt- und Erdproben entnommen, um zu prüfen, ob Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden, die nicht zugelassen oder nicht dokumentiert worden sind. 

Wenige Laboranalysen

Im Jahr 2020 wurden 573 Kontrollen im Bereich ökologischer Leistungsnachweis durchgeführt. Für die Kontrollen mit höherem Risiko variiert die Anzahl besuchter Parzellen von Jahr zu Jahr. Insbesondere die Laboruntersuchungen von Blatt- und Bodenmasse werden vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veranlasst. Dieses weist jedem Kanton ein Kontingent an Analysen zu, die durch das BLW finanziert werden. 2020 wurden vom Bund 115 solche Kontrollen in Auftrag gegeben, wovon neun im Kanton Freiburg. In Zukunft sollen diese Kontrollen um den Faktor 10 erhöht werden. Ein entsprechender Vorschlag wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. 

Vertrauen muss sein

Auf die Frage, wie kontrolliert wird, ob die Reduktionsmassnahmen eingehalten werden, schreibt der Staatsrat: «Diese Kontrolle ist nur möglich, wenn die Bewirtschaftenden beim Eintreffen einer Kontrollperson gerade eine Pflanzenschutzmittelanwendung machen.» Ansonsten bedürfe es einer Anzeige durch eine Drittperson. Der Staatsrat weist aber auch darauf hin, dass sich die Landwirte einer zunehmenden Zahl von Kontrollen ausgesetzt sehen, die sich negativ auf die Lebensqualität und den Stress der Produzenten auswirken können. Nichtsdestotrotz sei sich der Berufsstand bewusst, dass er die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten und des Gesetzgebers erfüllen muss; und die Landwirte verstärkten ihre diesbezüglichen Bemühungen. «Dafür verdienen sie das Vertrauen und die Anerkennung von Behörden und Bevölkerung.»

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