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Gewerkschaft verlangt mehr Ruhezeit

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Autor: Nicole Jegerlehner

Freiburg«Nachtarbeit ist anstrengend», sagte Thierry Jaffrédou gestern vor den Medien. Der Pfleger auf der Notfallstation des Freiburger Kantonsspitals weiss, wovon er spricht: Er arbeitet seit zwanzig Jahren im Spital. Auf der Notfallabteilung arbeiteten nur noch wenig Vollzeit: «Es ist schlicht zu anstrengend», sagte Jaffrédou. Das Personal habe nicht die Möglichkeit, sich genügend zu erholen. Darum fordert die Gewerkschaft VPOD vom Freiburger Staatsrat, dem Pflegepersonal einen Zeitzuschlag von zwanzig Prozent zu gewähren – also nach fünf Nachtschichten einen zusätzlichen Ruhetag einzuführen. Alle anderen Kantonsspitäler in der Schweiz gewähren bereits eine Zeitgutschrift auf der Nachtarbeit. Im Kanton Freiburg aber erhalten die Pflegepersonen nur einen finanziellen Ausgleich.

Nach den Schätzungen der Gewerkschaft würde die Zeitgutschrift das Freiburger Spitalnetz fünf Millionen Franken jährlich kosten: Um eine Zunahme des Arbeitspensums zu verhindern, verlangt die Gewerkschaft, dass mehr Personal eingestellt wird.

Das Schweizerische Arbeitsgesetz sieht vor, dass Nachtarbeit mit einer Zeitgutschrift von zehn Prozent entschädigt wird. Der VPOD geht nun davon aus, dass auch die Freiburger Spitäler diesem Arbeitsgesetz unterstehen, seit sie 2007 aus der Verwaltung ausgegliedert und zu eigenständigen juristischen Personen wurden. Dies belegen laut der Gewerkschaft auch die Entscheide in anderen Kantonen. Der VPOD hat darum eine weitere Forderung:

Die Gutschriften von zehn Prozent sollen rückwirkend bis 2007 angerechnet werden. In den nächsten Wochen will die Gewerkschaft das Personal informieren und mobilisieren; Anfang 2009 sollen die Verhandlungen mit dem Staatsrat beginnen.

«Realistische Lösung»

Die kantonale Direktion für Gesundheit und Soziales hat gestern mit einer Mitteilung auf die Forderungen reagiert. Ihrer Ansicht nach unterstehen die Angestellten der Freiburger Spitalnetze nach wie vor dem Gesetz über das Staatspersonal. Eine strikte Anwendung des Arbeitsgesetzes sei nicht für alle Angestellten vorteilhaft, schreibt die Direktion. Zurzeit werde geprüft, wie die Nachtarbeit vergütet und kompensiert werden solle. So sei bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, in welcher auch die Föderation der Personalverbände der Freiburger Staatsangestellten vertreten sei. Eine rückwirkende Anwendung des Arbeitsgesetzes scheine jedoch kaum realistisch.

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