Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gleich ist nicht immer gleich!

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Meinungsbeitrag zur Abstimmung vom 8. März über die Familien-Initiative

Zitat aus dem Argumentarium des Initiativkomitees: «Heute kommt diese Unterstützung den Familien aber nur teilweise zugute: Weil die Zulagen als Einkommen voll besteuert werden, fliesst rund ein Fünftel des Geldes sogleich wieder in die Staatskasse zurück. Das ist widersinnig.» Und jeder weiss: Je höher das steuerbare Einkommen, desto grösser der Steuerabzug – für den gleichen Betrag.

Nun aber diese Tatsache: Einzelpersonen und Familien mit einem niedrigen steuerbaren Einkommen kommen in den Genuss einer Krankenkassenprämienverbilligung. Der Betrag, der sie entlasten soll, muss in der Steuererklärung angegeben werden, so dass der sonst allen zugestandene Pauschalabzug entsprechend gekürzt und somit das steuerbare Einkommen wieder erhöht wird; so zahlen sie entsprechend höhere Steuern!

Wie heisst es so schön im obigen Zitat? Und die Moral von der Geschicht’: Gleich ist doch nicht immer gleich!

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema