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Gleichbehandlung bei den Alpstrassen gefordert

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«Staatsrat muss in Sachen Fahrverbot auf Alpstrassen über die Bücher» – FN vom 11. September 

 

Endlich bewegt sich etwas, in Schneckentempo zwar, aber es bewegt sich. Grosse Freude, dies nicht nur bei unseren «echten» Volksvertretern wie den Grossräten Rudolf Vonlanthen und Alfons Piller, sondern sicher auch bei sehr vielen Mitbürgern, denen das Fahrverbot für Strassen–die nicht nur von Bern, sondern auch von den Freiburger Steuerzahlern bezahlt worden sind–ein Dorn im Auge ist. Einen herzlichen Dank diesen Grossräten, aber auch den anderen 34, die für das Begehren einer grossen Anzahl Bürger abgestimmt haben.

Was mich in diesem Artikel überrascht hat: Grossrat Pascal Andrey stellte eine Ungleichbehandlung fest, während es laut Staatsrätin Marie Garnier keine Ungleichbehandlung gibt. Jemand lügt–aber wer? Ebenfalls überrascht mich die sehr einfältige Argumentation einiger Grossräte. Einige sind so naiv, dass jeglicher Kommentar überflüssig wird.

Am meisten überrascht hat mich aber die Aussage von Marie Garnier «Es gibt nur das Bundesgesetz». Wenn ich dies richtig verstehe, wurde das Fahrverbot von Bern auferlegt. Gleichzeitig können die Gemeindebehörden Sonderbewilligungen für einzelne Fahrten aussprechen. Daher begreife ich nicht, wieso man diese Fahrerlaubnis nur für einzelne Personen ausstellt. Dass beispielsweise die Besitzer des Forsthauses Falli-Hölli eine Fahrbewilligung erhalten, finde ich richtig; dass aber auch jeder einzelne Mieter, der nach Falli-Hölli will, eine solche Erlaubnis erhält, ist nicht normal. Wenn schon so grosszügig mit dem Erteilen der Bewilligungen umgegangen wird, dann sollte man für alle eine Bewilligung ausstellen, die danach fragen–sei es für Pilzsammler oder Spaziergänger. Denn sonst stellt sich die Frage: Ist das Gleichbehandlung? Und wer entscheidet, welche Person bewilligungstauglich ist und welche nicht? Es sind genau solche Vorkommnisse, die uns Bürger anwidern.

Eine andere Möglichkeit wäre, das Fahrverbot für einzelne Strassen im Gebiet Plasselbschlund aufzuheben. Dann wäre es klar geregelt und alle würden gleich behandelt. Dazu muss aber der Staatsrat den Mut haben, diese Gesetzesänderung umgehend umsetzen, wie das von einer grossen Anzahl Bürger erwartet wird.

 

«Ebenfalls überrascht mich die sehr einfältige Argumentation einiger Grossräte. Einige sind so naiv, dass jeglicher Kommentar überflüssig wird.»

 

«Wer entscheidet, welche Person bewilligungstauglich ist und welche nicht?»

 

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