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Godel-Buch: Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie eine Strafuntersuchung einleiten will

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Zwei Grossräte wollten in einem parlamentarischen Vorstoss wissen, ob Alt-Staatsrat Georges Godel das Amtsgeheimnis verletzt hat. In seiner Antwort verweist der Staatsrat auf die Staatsanwaltschaft, die derzeit den Buchinhalt analysiert.

Das im Januar erschienene Buch «Geheimnisse und Vertraulichkeiten eines Präsidenten» des Journalisten Jean-Marc Angéloz hat für Aufsehen gesorgt. Der ehemalige Staatsrat Georges Godel liefert darin zahlreiche Enthüllungen und Informationen über das Innenleben der Freiburger Regierung. «Er scheint das Amtsgeheimnis und das Kollegialitätsprinzip sehr auf die leichte Schulter genommen und seine Pflichten missachtet zu haben, obwohl er einen Platz in einer Kollegialbehörde an der Spitze des Staats Freiburg innehatte», schreiben die beiden Grossräte Grégoire Kubski (SP, Bulle) und Elias Moussa (SP, Freiburg) in einem parlamentarischen Vorstoss. Und sie kritisieren Godel scharf: «Es handelt sich um eine eklatante Respektlosigkeit gegenüber seinen ehemaligen Kollegen im Regierungskollegium und allen Mitgliedern der Verwaltung… Darüber hinaus war die Regierung nicht über die geplante Veröffentlichung informiert.»

Die Motionäre verweisen auf das Gesetz, wo steht: «Die Mitglieder des Staatsrats bleiben nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt an das Amtsgeheimnis gebunden.» Deshalb wollen die beiden Grossräte in ihrer parlamentarischen Anfrage wissen, ob der Staatsrat der Ansicht sei, Godel habe das Amtsgeheimnis verletzt, und ob die Staatsanwaltschaft deshalb eine Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Finanzminister eingeleitet habe.

Staatsrat will Kollegialität stärken

In seiner Antwort erwähnt der Staatsrat seine Medienmitteilung vom Januar, wo er sich klar vom Buch distanziert und anfügt, dass er sich vom Buchinhalt, der detaillierte Elemente der Tätigkeit des ehemaligen Finanzdirektors wiedergibt und das politische Leben der letzten Legislaturperiode durch eine besondere Brille kommentiert, herausgefordert und enttäuscht fühlt. Der Staatsrat unterstreicht, dass die Kollegialität und die Wahrung des Amtsgeheimnisses Schlüsselelemente des Vertrauens seien, das für das reibungslose Funktionieren des Staatsrats nötig sei, und dass er diese Grundsätze zügig in die Praxis umsetzen will.

Staatsanwaltschaft hat 15 heikle Passagen hervorgehoben

Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort, dass er es gemäss dem Grundsatz der Gewaltenteilung der Staatsanwaltschaft überlässt, zu beurteilen, welche Aspekte unter dem Gesichtspunkt des Amtsgeheimnisses möglicherweise strafrechtlich relevant sind.

Die Staatsanwaltschaft hat rund 15 Passagen des Buches hervorgehoben, die sie für heikel hält. Sie hat eine schriftliche Anfrage an den Staatsrat gerichtet, um bestimmte Dokumente zu erhalten und um einige Fragen im Zusammenhang mit der ordentlichen Behandlung bestimmter Protokolle oder anderer Schriftstücke mit grundsätzlich vertraulichem Charakter zu stellen. Der Staatsrat wurde ausserdem aufgefordert, die Staatsanwaltschaft auf weitere Passagen des Buches hinzuweisen, die er für fragwürdig hält. Nach Erhalt dieser Informationen wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob eine Strafuntersuchung eingeleitet oder darauf verzichtet werden soll.

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