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Gravierende Hygienemängel in Restaurantküche

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In einer Restaurantküche im Greyerzbezirk hat das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit wiederholt unhygienische Zustände vorgefunden. Der Betreiber des Restaurants wurde nun wegen Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz verurteilt.

Schmutzige Ablageflächen sowie Küchenboden, fettige Fritteusen, Fleisch ohne Herkunfts- und Datumsangaben, nicht ausgefüllte Temperaturkontrollblätter für die Kühlanlagen, Speisereste in den Schubladen und Mäusekot in der Vorratskammer: Die Zustände, welche die Lebensmittelkontrolleure im Frühling 2022 in einem Lokal im Greyerzbezirk vorgefunden haben, dürften auch für sie nicht alltäglich gewesen sein.

Als Sofortmassnahme haben die Inspektoren deshalb eine sofortige, vorläufige Schliessung der Küche verfügt, und der Verkauf von Speisen an Gäste wurde bis auf Weiteres verboten. Das schreibt die Freiburger Staatsanwaltschaft im entsprechenden Strafbefehl.

Zu Geldstrafe verurteilt

Bei einer zweiten Kontrolle einen Monat später hatten sich die Zustände nur geringfügig verbessert, schreibt die Staatsanwaltschaft. Das Fleisch war noch immer nicht korrekt deklariert, die Temperaturkontrollblätter waren nach wie vor leer, und auch Schädlingskot haben die Inspektoren erneut gefunden. Küche und Vorratsräume waren zudem auch bei der zweiten Kontrolle schmutzig.

Auch bei einer dritten Kontrolle wurden noch Verstösse gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. So fehlten immer noch korrekte Deklarationen bei Fleisch und Fisch. Weil sich aber die allgemeinen Hygienebedingungen in Küche und Vorratsräumen verbessert hatten, hoben die Inspektoren die vorläufige Schliessung des Restaurants wieder auf.

Wegen Verstosses gegen das Lebensmittelrecht hat die Staatsanwaltschaft den Betreiber des Restaurants zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von 2500 Franken verurteilt.

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