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Grosser Rat lockert das Hundegesetz

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 Wer freiwillig in einem Hundeklub Kurse für Hundehalter durchführt, muss künftig keine vom Bund vorgeschriebene–und oft teure–Ausbildung absolvieren. Was vor zwei Jahren 2350 Freiburgerinnen und Freiburger in einer Volksmotion gefordert hatten, hat der Grosse Rat gestern einstimmig in einer Gesetzesänderung umgesetzt. «Wir wollen die Existenz der Hundeklubs nicht gefährden», begründete beispielsweise Isabelle Portmann (FDP, Tentlingen) die Zustimmung ihrer Fraktion.

 Neu müssen nur noch gewisse Ausbildner die vom Bund vorgeschriebene Ausbildung besuchen: jene, die fachspezifische Kurse anbieten, die für die Hundehalter obligatorisch sind. «Ich hoffe, dass wir unser Gesetz nicht schon bald wieder überarbeiten müssen», sagte Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) dazu. Sie verwies auf die gestrige Debatte im Ständerat. Dieser hat sich für die Aufhebung dieser obligatorischen Hundekurse ausgesprochen (siehe Kasten). Der Nationalrat wird allerdings auch noch über die Motion befinden.

Ohne Herdenschutzhunde

Im Vorentwurf für die Änderung des Gesetzes über die Hundehaltung war vorgesehen, spezielle Regeln für Herdenschutzhunde aufzuführen. Davon ist der Staatsrat wieder abgekommen, weil es während der Vernehmlassung «manchmal klar entgegengesetzte Stellungnahmen» gab, wie es in der Botschaft heisst. Für Herdenschutzhunde gelten deshalb die Regeln und Vorschriften des Bundes. Diese sind unter anderem in der Tierschutz-, der Tierseuchen- und der Jagdverordnung festgeschrieben.

Wie Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) gegenüber den FN sagte, hätte es Schwierigkeiten geben können, wenn die Herdenschutzhunde ins kantonale Gesetz aufgenommen worden wären. Dies beispielsweise beim Beissen: Zur Aufgabe von Herdenschutzhunden gehöre es, zuzubeissen, wenn sie ihre Herde in Gefahr sehen. Deshalb könne man sie diesbezüglich nicht gleichbehandeln wie die anderen Hunde.

 Bewilligung gelockert

 Das Gesetz über die Hundehaltung hat noch einige weitere Änderungen erfahren: Neu müssen Personen eine Bewilligung einholen, die mehr als vier Hunde halten wollen, die über ein Jahr alt sind. Bisher mussten dies bereits Leute tun, die mehr als zwei Hunde halten wollten.

Geringfügige Änderungen gibt es für Leute, die Hunde halten wollen, die als gefährlich gelten und deshalb unter Bewilligungspflicht stehen. Hierzu führte Grossrätin Nicole Lehner-Gigon (SP, Massonnens) aus, dass der Umgang mit potenziell gefährlichen Hunden von Kanton zu Kanton äusserst unterschiedlich sei. So stünden in Freiburg Hunde unter dieser Bewilligungspflicht, die beispielsweise im Kanton Genf verboten seien, für die es aber im Kanton Jura gar keine Bewilligung brauche. Sie forderte, dass die Liste der potenziell gefährlichen Hunde regelmässig überprüft wird. Staatsrätin Marie Garnier sicherte ihr dies zu.

Ständerat: Hundekurse abschaffen

S eit 2008 müssen Hundehalter mit ihrem Tier einen Kurs besuchen. Dies will der Ständerat wieder ändern. Er hat gestern eine Motion von Ruedi Noser (FDP/ZH) zur Aufhebung des Obligatoriums mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Es fehle an «hard facts», sagte Noser. Gemäss einem Bericht könnten weder eine Abnahme von Vorfällen noch Verhaltensunterschiede zwischen Personen mit und ohne Kursbesuch festgestellt werden. Zudem besuche ein Fünftel der Hundehalter die Kurse gar nicht. Der Bundesrat will an den obligatorischen Hundekursen festhalten. sda/mir

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