Auf Anfang 2020 soll es in Kraft treten, diese Woche berät der Grosse Rat darüber: das revidierte Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt. Es geht dabei um eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit. Sollte das Parlament dem Entwurf zustimmen, erhalten die Inspektoren neu gerichtspolizeiliche Befugnisse und es werden härtere Sanktionen bei Zuwiderhandlungen möglich. Der Grosse Rat scheint dem Projekt wohlgesinnt: Die beratende Kommission empfiehlt einstimmig Annahme.
uh
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