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Grosser Rat verweigert zwei Einbürgerungen

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Autor: Arthur zurkinden

Freiburg Ungewöhnliches ereignete sich am Donnerstag im Freiburger Rathaus, als die Einbürgerungen auf der Traktandenliste standen. Ungewohnt wurden am Morgen schon die Grossrätinnen und Grossräte empfangen, als sie sich ins Rathaus begaben: Ein halbes Dutzend Vertreter der Ruanda-Gemeinschaft in der Schweiz protestierten mit Transparenten gegen die vorgesehene Einbürgerung des Anwalts Innocent Semuhire. Sie warfen dem Ruander vor, dass er voll hinter der interimistischen Regierung stand, die durch einen Putsch und mit Hilfe der Armee an die Macht kam und einen Völkermord an den Tutsis beging. Aussergewöhnlich war auch das Polizeiaufgebot, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Im Ratssaal liess Grossrat Gilles Schorderet, Präsident der Einbürgerungskommission, verlauten, dass die Debatte über die Einbürgerungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (inkl. Medien) stattfinden soll. Er berief sich dabei aufs neue Bürgerrechtsgesetz. Die Kommission werde in drei Fällen den Antrag stellen, das Einbürgerungsgesuch abzulehnen. Laut CVP-Sprecher Patrice Jordan wurden im Vorfeld der Einbürgerung Grossräte unter Druck gesetzt. Mit 70 zu 17 Stimmen – die SP war dagegen – wurde der Ausschluss gutgeheissen.

Rückzug eines Gesuchs

Nach der Sitzung teilte dann Gilles Schorderet den Medien mit, dass der Ruander sein Gesuch kurzfristig zurückgezogen resp. suspendiert hat. Innocent Semuhire hatte in den Jahren 1999 und 2000 vergeblich versucht, das Bürgerrecht von Le Bry zu erhalten. Nach einem Umzug nach Villars-sur-Glâne war er aber dann dort erfolgreich.

Mit grossem Mehr ist der Grosse Rat dem Antrag der Kommission gefolgt und hat die zwei andern Dossiers abgelehnt. Über die Gründe wollte Gilles Schorderet nichts sagen. Gemäss Informationen der Zeitung «La Liberté» handelt es sich in einem Fall um einen Algerier, der als Mitglied der oppositionellen islamischen Heilsfront in der Schweiz um Asyl nachgesucht und dieses erhalten hat. Im Fall der somalischen Familie waren die Bedingungen bezüglich der Aufenthaltsbewilligung offenbar nicht erfüllt.

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