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Grossräte wollen die Lohnfreiheiten des Strassenverkehrsamts kennen

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Die SP-Grossräte Gaétan Emonet (Remaufens) und François Roubaty (Matran) wollten vom Staatsrat wissen, welche Freiheiten sich das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (ASS) bei der Besoldung seiner Mitarbeiter und seines Kaders im Vergleich zum Gesetz über das Staatspersonal (StPG) herausnimmt. Sie möchten diesen Vergleich anstellen können, weil sich der Staatsrat bei seinem Vorschlag, das Personal der kantonalen Gebäudeversicherung in Zukunft nicht mehr all den «strengen und eher starren Bedingungen» des StPG zu unterstellen, auf die Erfahrungen beim Strassenverkehrsamt stütze.

Die Grossräte wollten in Erfahrung bringen, in welchen Punkten das Strassenverkehrsamt in den vergangenen zehn Jahren vom Gehaltssystem des Staates abgerückt sei. Der Staatsrat zeigt nun in seiner Antwort ausführlich auf, wie die Besoldung und die Gewinnbeteiligung beim ASS geregelt sind. Dessen Gehaltsskala umfasst 36 Klassen, die in je 24 Stufen unterteilt sind. Das tiefste Gehalt jeder Klasse liege zehn Prozent unter den Beträgen, die in der Gehaltsskala des Staatspersonals vorgesehen seien. Das Höchstgehalt jeder Klasse entspreche demjenigen der Gehaltsskala des Staatspersonals. Mitarbeitende, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen, könnten mit einer jährlichen Prämie von maximal sechs Prozent ihres Jahresgehalts belohnt werden. Es könnten auch Gehaltskürzungen um maximal drei Prozent beschlossen werden. Wenn der Grad der Unternehmensziele 90 Prozent übertreffe, werde zudem eine Kollektivbelohnung von maximal 1,5 Prozent des Umsatzes verteilt. Liege der Zielerreichungsgrad zwischen 80 und 90 Prozent, so werde die Hälfte verteilt. Liege er unter 80 Prozent, werde keine Belohnung ausbezahlt.

 Kein höherer Startlohn

Auf die entsprechende Frage antwortet der Staatsrat zudem, dass das Strassenverkehrsamt bis jetzt noch nie ein höheres Anfangsgehalt gewährt habe, als in der Gehaltsskala des Staatspersonals vorgesehen sei, obwohl dies gemäss Gesetz über das ASS bis zu einer Abweichung von zehn Prozent erlaubt wäre.

Der Staatsrat äussert sich auch zum Anteil der Lohnsumme, der für den variablen Teil der Besoldung der Mitarbeiter und des Kaders verwendet wird. 2015 habe der variable Gehaltsanteil beim Personal 4,8 Prozent und beim Kader 5,3 Prozent betragen. Im Jahr 2006 waren es zum Vergleich vier Prozent und 5,3 Prozent. Die fünf Direktionsmitglieder des Strassenverkehrsamts seien nach StPG in den Gehaltsklassen 26 bis 34 eingereiht. Ihr variabler Gehaltsanteil betrage 5,7 Prozent.

Es sei ihm wichtig gewesen zu erfahren, ob das Staatspersonal benachteiligt werde, sagt Emonet, der sich im Staatspersonalverband Fede engagiert. Kommentieren konnte er die Antwort des Staatsrates auf Anfrage nicht, da er sie noch nicht studiert hat.

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