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«Grundbesitzer fühlen sich überfahren»

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Autor: Imelda Ruffieux

Bis gestern Montag war die Verfügung über die neue Signalisation von Alp- und Forststrassen öffentlich aufgelegt. Die neue Regelung soll im Frühling 2009 umgesetzt werden. Am Kantonsgericht sind bis Montag zwölf Beschwerden eingereicht worden, wie Präsident Josef Hayoz auf Anfrage erklärte.

Alle Aufstiege gesperrt

Zwei davon stammen von den Gemeinden Plaffeien und Plasselb. «Unsere Gemeinde ist von den verhängten Fahrverboten sehr stark betroffen», erklärt Hervé Brügger, Ammann von Plasselb. Mit der neuen Verfügung würden alle drei Aufstiege ins Schwyberg-Gebiet von der Plasselb-Seite aus für den Verkehr weitgehend gesperrt: Richtung Laupers Bärgli und Gurtseggli, wo die Gemeinde Quellen hat sowie die Zugänge via Oberer Schlund bis zum Luggeli und via Unterer Schlund bis Auta Chia.

«Mit einem Winterfahrverbot sind wir einverstanden, aber im Sommer müssten zumindest ein oder zwei Aufstiege in das Gebiet offen bleiben», führt Hervé Brügger aus. «Der Schwyberg ist unser Hausberg. Mit der jetzigen Verfügung könnten wir Plasselber das Naherholungsgebiet nur noch von Schwarzseeseite her erreichen.»

Beliebtes Naherholungsgebiet

Der Gemeinderat sehe ein, dass eine Signalisation notwendig sei. «Die jetzige Lösung ist aber zu krass. Sie schränkt die Bewegungsfreiheit unserer Bürger zu stark ein», betont der Plasselber Ammann. Er hofft, dass die kantonalen Ämter trotz der klaren Bestimmungen des Waldgesetzes von ihren Möglichkeiten für gewisse Ausnahmebewilligungen Gebrauch machen.

Kritik am Vorgehen

Nicht einverstanden ist man in Plasselb wie auch in Plaffeien mit dem Vorgehen der kantonalen Ämter. «Nachdem eine Arbeitsgruppe 2006 unter Einbezug aller betroffenen Kreise einen Vorschlag ausgearbeitet hatte, hörte man zwei Jahre lang nichts. Wir wurden nicht mehr kontaktiert», kritisiert Hervé Brügger.

Ähnlich tönt es auch in Plaffeien. «Die Vernehmlassung wurde abgeschlossen und die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind nicht informiert worden, ob ihre Vorschläge nun übernommen werden oder nicht», hält Ammann Otto Lötscher fest. «Viele Grund-eigentümer fühlen sich mit der Verfügung überfahren», sagte er und «die Gemeinden sind mit dem Inhalt der Verfügung vor vollendete Tatsachen gestellt worden». Die Frage stelle sich, nach welchen Interessen gewichtet worden sei. «Es gibt sicher Gewinner. Touristisch ist der vorliegende Vorschlag aber ein Verlust», hält er fest.

Beliebte Ausflugsziele

Konkret ist Plaffeien nicht einverstanden mit der Signalisation im Gebiet Brecca und Recardets. Statt eines totalen Fahrverbots hätte man dort lieber «Zubringerdienst gestattet» gesehen. Die Regelung, wonach pro Familie zehn Personen gemäss einer Liste freie Fahrt hätten, hält Otto Lötscher für nicht sinnvoll.

«Es gibt auch einige Alphütten, wie zum Beispiel die Hubel-Rippa, die gerne von Leuten besucht werden, die nicht mehr so gut zu Fuss sind. Auch sind sie beliebte Ausflugsziele von Käserei- oder Viehzuchtgenossenschaften.» Es sei dem Hirt sicher nicht möglich, die Besucher jeweils abzuholen. «Da spürt man, dass mit den Grundeigentümern nicht gesprochen wurde.»

Touristische Einschränkung

Der Plaffeier Ammann weist auch darauf hin, dass es heute nicht mehr leicht sei, Familien für Hirtschaften zu finden. Deshalb sollte man sie nicht einschränken, wenn sie auch noch ein touristisches Angebot wahrnehmen.

Plaffeien hat zusätzlich zu seiner Beschwerde ans Kantonsgericht dem kantonalen Amt für Wald, Wild und Fischerei einen Brief geschrieben und vom Vorsteher die Zusage für ein Gespräch erhalten. Otto Lötscher hofft, dass eine Lösung gefunden werden kann.

Jaun und Oberschrot verzichten

Keine Beschwerde haben die Gemeinden Oberschrot und Jaun eingereicht. «Wir sind nicht mit allem ganz einverstanden, haben aber auf eine Einsprache verzichtet», sagte Jauns Ammann Jean-Claude Schuwey.

Ebenfalls Beschwerde hat die Alpwegkorporation Recardets/Balisa eingereicht. Wie Präsident Erich Maurer auf Anfrage erklärte, hat die Körperschaft vor rund drei Jahren ein kleines Teilstück der 3,8 Kilometer langen Strasse sanieren müssen. Damals sei man zähneknirschend einen Kompromiss eingegangen und habe gewisse Bedingungen erfüllt, damit Pro Natura ihre Einsprache gegen das Projekt zurückziehe und Subventionen gesprochen werden.

Die Korporation war mit einem Fahrverbot mit Zubringerdienst einverstanden. Nun ist die Zufahrt nur noch mit schriftlicher Bewilligung zugelassen. «Wir können nicht zulassen, dass zwei Täler komplett isoliert werden», sagt Erich Maurer. Das Gebiet der Alpwegkorporation umfasst sechs Alpen, auf denen rund 500 Tiere gesömmert werden. «Die Arbeit der Hirten wird mit sehr vielen freiwilligen Helfern erledigt. Sie kommen, um Weiden zu pflegen und beim Zäunen zu helfen.» Auch für den Betrieb der Buvetten gebe es viele Aushilfen. Dies sei bei einer restriktiven Handhabung mit schriftlichen Fahrbewilligungen nicht mehr möglich. «Diese müssten zudem jedes Jahr neu beantragt werden. Das ist bürokratischer Blödsinn.»

Vorstand unterstützt Gemeinden

Die Region Sense ist als Gemeindeverband nicht beschwerdeberechtigt, unterstützt aber die beschwerdeführenden Gemeinden. Der Vorstand distanziert sich klar davon, dass das Signalisationsprojekt das Produkt der Diskussionen in der Arbeitsgruppe der Region Sense ist (FN vom 21. November).

«Wir haben versucht, einen breit abgestützten Konsens zu finden», erklärt Nicolas Bürgisser, Präsident der Region Sense. Dieser entspreche aber nicht der nun präsentierten Verfügung. Bei einigen Punkten gebe es grosse Differenzen zum Kompromissvorschlag. Schade findet es Nicolas Bürgisser, dass man in einigen Orten nicht zum Beispiel eine Gebühr für die Benützung einer Strasse eingeführt habe, wie dies im Berner Oberland bereits gut funktioniere.

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