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Grundsätzlich Tempo 50 auf Hauptstrassen – das sagt Freiburg

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Der Ständerat hat am Mittwoch eine FDP-Motion gutgeheissen, die fordert, dass innerorts auf Hauptstrassen Tempo 50 zu bevorzugen sei. Für Freiburg ändert sich mit dieser Entscheidung kaum etwas.

Auf Hauptverkehrsachsen innerorts in der Schweiz soll grundsätzlich Tempo 50 gelten. Die Motion des Luzerners FDP-Nationalrats Peter Schilliger möchte die Hierarchie des Strassennetzes sichern. Ausnahmen sollen zwar situationsbedingt möglich sein – etwa für die Bekämpfung von Lärm oder die Verbesserung der Verkehrssicherheit –, doch mit einem grundsätzlichen Tempo 50 sollen die Funktionalität der Mobilität sichergestellt und der Ausweichverkehr in den Wohnquartieren vermieden werden. Was vorher bereits auf Verordnungsebene geregelt war, soll ins Gesetz.

Die Motion wurde vergangenen September vom Nationalrat und am Mittwoch auch vom Ständerat mit 25 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Die Motion geht nun an den Bundesrat weiter, der die Gesetzesänderung in Angriff nehmen muss.

Was bedeutet das für die Gemeinden und Städte im Kanton Freiburg?

Für den Kanton ändert sich nichts

«Der Beschluss ändert nichts für den Kanton», sagt Staatsrat Jean-François Steiert (SP) gegenüber den FN. Das habe SVP-Bundesrat Albert Rösti in der Debatte bereits gut zusammenfasst. Dieser sagte nämlich, dass sich mit dieser Motion nichts ändern werde. Denn schon bisher galt innerorts grundsätzlich Tempo 50, und die Geschwindigkeit durfte nur bei Vorliegen triftiger Gründe (Lärm, Verkehrssicherheit, Umweltschutz) und eines Gutachtens herabgesetzt werden. Was vorher bereits auf Verordnungsstufe geregelt war, wird nun im Strassenverkehrsgesetz ergänzt. 

Bereits im November 2023 hat der Freiburger Staatsrat zudem einen kantonalen Vorstoss angenommen, der verlangte, dass auf Hauptverkehrsachsen in Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde gewährleistet sein soll (die FN berichteten). «Der Staatsrat ist der Ansicht, dass Tempo 50 innerorts die Regel bleiben muss, mit möglichen Ausnahmen, insbesondere wenn es darum geht, rechtlichen Verpflichtungen des übergeordneten Rechts nachzukommen, und er ist bereit, diesen so definierten Grundsatz im Mobilitätsgesetz zu verankern», schrieb der Staatsrat damals in seiner Antwort.

Keinen Einfluss auf Düdinger Verkehr

Somit hat die Entscheidung der kleinen Kammer keine wirklichen Auswirkungen auf die Mobilitätspolitik des Kantons. «Viele Gemeinden im Kanton Freiburg wollen Temporeduktionen auf ihren Hauptstrassen und Nebenstrassen vornehmen. Dafür waren vorher schon Abklärungen nötig und werden nun auch noch nötig sein.» Laufende Projekte, wie beispielsweise die Valtraloc-Projekte in den Gemeinden Düdingen und Wünnewil-Flamatt, seien von der Gesetzesanpassung nicht gefährdet, versichert Steiert. «Es dauert sowieso noch lange, bis das neue Bundesrecht in Kraft treten kann.» Ob diese Gesetzesänderung die Autonomie des Kantons einschränkt, kann Steiert noch nicht sagen: «Das hängt davon ab, wie das Gesetz genau formuliert ist», sagt er dazu. 

Man kann sich dennoch die Frage stellen, was so ein Gesetz jetzt bringt, wenn sich nichts damit ändert? Der Bund sollte nicht unnötig eingreifen und keine Gesetze erlassen, die nicht viel bringen.

SP-Staatsrat Jean-François Steiert sagt, dass laufende Projekte, wie beispielsweise die Valtraloc-Projekte in den Gemeinden Düdingen und Wünnewil-Flamatt, von der Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes nicht gefährdet sind. 
Archivbild: Aldo Ellena

Motion bringt nichts Neues

Die Stadt Freiburg hat vergangenen Oktober auf über 60 Prozent ihres Strassennetzes Tempo 30 eingeführt – unter anderem auf all ihren Hauptverkehrsachsen (die FN berichteten). Gemeinderat Pierre-Olivier Nobs (Mitte Links – CSP) sagte auf Anfrage der FN: 

Für die Stadt Freiburg wird sich nichts ändern.

Weder rückwirkend noch in Zukunft. «Die Stadt Freiburg hat immer das Gesetz respektiert.» Nobs schliesst sich der Meinung von Bundesrat Albert Rösti an, der an der Debatte am Mittwoch sagte, dass er nicht wisse, was noch getan werden soll. «Rösti hat zudem gesagt, dass die Gemeinden ihre Bedürfnisse am besten kennen», sagt Nobs und stimmt dieser Aussage zu. Der Bundesrat lehnte die Motion ab. So auch der Schweizerische Städte- und Gemeindeverband. «85 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer leben in Städten oder der Agglomeration. Es ist deshalb schwer, zu verstehen, wie das Parlament entscheiden konnte, ihnen die Zuständigkeiten zu entziehen.» Denn die grösste Konsequenz der Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes sei seiner Meinung nach, dass Gemeinden und Städten nun weniger Selbstständigkeit haben. «Die Autonomie der Gemeinden wird damit eingeschränkt. Sie verlieren an Kompetenz», sagt Nobs. «Und damit auch die Kantone», fügt er an. Da stelle sich bei ihm die Frage, ob die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sich das gut überlegt hätten mit ihrem Votum. 

Gemeinderat Pierre-Olivier Nobs (Mitte Links – CSP) hinterfragt die Annahme der Motion. 
Archivbild: Charles Ellena

Gegenstandsloser Antrag

Die Freiburger Ständerätin Isabelle Chassot (Die Mitte) hat sich bei der Abstimmung enthalten. Wie sie auf Anfrage der FN schreibt, habe Bundesrat Albert Rösti in der Debatte gesagt, dass der Inhalt der Motion bereits in der Verordnung geregelt sei und bei einer Annahme auf Gesetzesstufe gehoben werde. 

Ich war der Meinung, dass dieser Antrag gegenstandslos geworden war. Ich enthielt mich daher der Stimme.

Ihre Ratskollegin Johanna Gapany (FDP) hat mit Ja zur Annahme der Motion gestimmt. Sie schreibt auf Anfrage der FN, dass die Motion zeige, dass durch eine Hierarchie im Strassenverkehrsnetz der Verkehr sicher sei, flüssig laufe und die Durchfahrt bei Notfällen gewährleistet sei. Dadurch werde auch verhindert, dass sich der Stau durch Ortsdurchfahrten auf den Verkehr der Autobahnen auswirke.

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