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Guintzet-Täter wird nicht verwahrt

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Im Januar 2008 passte ein Mann eine damals zehnjährige Schülerin bei der Guintzet-Treppe ab und versuchte sie auf Höhe des Sternwartenwegs (Chemin de l’Observatoire) zu vergewaltigen. Zwei Passanten wurden auf die Schreie des Mädchens aufmerksam und trieben den Täter in die Flucht. Ein Jahr später verurteilte das Strafgericht des Saanebezirks den Mann wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie einer stationären Therapie.

Das Amt für Straf- und Massnahmenvollzug und Gefängnisse stellte nun kürzlich den Antrag auf Verwahrung des Täters. Es begründete dies damit, dass eine Psychotherapie zum Scheitern verurteilt sei. Die Verwahrung sei das einzige Mittel, um der Rückfallgefahr zu begegnen.

Das Strafgericht des Saanebezirks lehnte den Antrag am Montag allerdings ab. Gemäss einem Bericht der Zeitung «La Liberté» stützte sich Richter José Rodriguez auf die Empfehlung des psychiatrischen Gutachters. Dieser ist der Ansicht, dass der Mann in den Fünfzigern zuerst medikamentös behandelt werden müsse, bevor eine Psychotherapie überhaupt Erfolg haben könne. Der Mediziner wies auch nochmals darauf hin, dass der Täter nicht pädophil sei. «Nicht jeder, der sich an einem Kind vergreift, ist pädophil.» Medikamente könnten helfen, dass der Verurteilte seine Gefühle besser in den Griff bekomme.

Der Anwalt des Täters wies darauf hin, dass man seinem Mandanten erst ab Mitte Mai 2014 eine psychotherapeutische Behandlung habe zukommen lassen. Und er bemängelte, dass das Amt für Straf- und Massnahmenvollzug und Gefängnisse nur ein knappes Jahr später bereits wieder den Abbruch der Massnahme anordnete. Staatsanwältin Yvonne Gendre betonte indes, dass der Mann sich sehr schwerwiegender Handlungen schuldig gemacht habe. Der Verurteilte ist geständig, bestreitet aber bis heute, dass er das Mädchen vergewaltigen wollte.

Richter Rodriguez riet dem Täter, die Medikamente zu nehmen, ansonsten die Frage der Verwahrung wieder auf den Tisch komme.

rsa

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