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Hakenkreuzflagge an Freiburger Militärmesse sorgt für Irritationen

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An der Freiburger Militärbörse vom vergangenen Wochenende bot ein Aussteller eine Flagge mit dem Hakenkreuzsymbol zum Verkauf an. Das sorgt nun auch im Grossen Rat für Empörung.

Wie ist es möglich, dass an einer öffentlichen Militärbörse im Forum Freiburg eine grosse, gut sichtbare Hakenkreuzflagge an einem Verkaufsstand hängen kann? Das fragten sich wohl nicht nur die eine oder andere Besucherin der Messe, sondern nun auch Vertreter des Kantonsparlaments.

Alexandre Berset (Grüne, Lentigny) und Christel Berset (SP, Freiburg) schreiben in einer Anfrage an den Staatsrat, es sei «schockierend, dass eine Nazi-Flagge an einer öffentlichen Veranstaltung im Kanton Freiburg zu sehen ist». Sie wollen deshalb nun vom Staatsrat wissen, wie er zu diesem Vorfall stehe und ob er darin eine Gesetzeslücke sehe, wenn dieser Vorfall nicht illegal sei. 

«Das Aufhängen und Verkaufen dieser Flagge war nicht illegal, und deshalb konnten wir den Verkäufer auch nicht zwingen, sie abzuhängen, auch wenn uns das nicht gefiel», sagt der Organisator der Messe Dominique Durussel auf Anfrage der FN. «Das hätten wir vorher in unserem Reglement festlegen müssen, und dies werden wir für zukünftige Anlässe jetzt auch tun», so Durussel. Laut Durussel sei die Polizei mehrmals an der Militärmesse anwesend gewesen, ohne einzuschreiten.

In der Schweiz erlaubt

Die Hakenkreuzflagge, die deutsche Nationalflagge von 1935 bis 1945 und Partei-Flagge der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei NSDAP, ist in der Schweiz nicht verboten. Das ist anders als in Deutschland. Wer in der Schweiz Nazi-Symbole verwendet oder verbreitet, kann bisher nicht bestraft werden. Das könnte sich aber ändern. Die zuständige Nationalratskommission hat sich für ein Verbot von Nazi-Symbolen in der Öffentlichkeit ausgesprochen.

Die Umsetzung eines generellen Verbots von nationalsozialistischen und rassistischen Symbolen in der Schweiz wäre «eine grosse Herausforderung», wie das Bundesamt für Justiz kürzlich in einem Bericht schrieb. Insbesondere sei fraglich, ob die nötige Bestimmtheit der Norm gefunden werden könne. Die bestehende Gesetzeslage auf Stufe Bund und Kantone sei für die meisten Situationen bereits ausreichend.

Das Parlament hatte bislang auf ein totales Verbot rassistischer Symbole verzichtet, insbesondere wegen der Schwierigkeit einer Definition der zu verbietenden Zeichen. Aktuell sind Symbole nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird.

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