Ein kleiner Hund hat einen Unfall verursacht – die Besitzerin ist nun wegen einfacher Körperverletzung von der Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilt worden. Der Vorfall hat sich im Dezember 2016 im Hafen von Portalban abgespielt. Eine 68-jährige Frau ist mit ihrem jungen Hund, einem Golden Retriever-Labrador spazieren gegangen. Der Hund war nicht an der Leine. Der Hund ist auf einmal losgerannt in Richtung eines anderen Fussgängers. Er ist hochgesprungen und hat den Mann auf diese Weise zu Fall gebracht. Er ist dabei so unglücklich gestürzt, dass sein Kopf gegen einen Betonblock geprallt ist. Der Mann erlitt ein Schädeltrauma. Er hat kurz darauf eine Strafklage wegen einfacher Körperverletzung eingereicht.
Die Halterin des Hundes wurde verurteilt, weil sie ihren jungen Hund nicht an der Leine hatte und so nicht verhindern konnte, dass es zum Unfall gekommen ist. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Frau zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen von je 20 Franken verurteilt – die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Bezahlen muss sie heute bereits die Auslagen für das Verfahren, die sich auf 392 Franken belaufen.