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Handel mit Cannabis und Kokain – ein 20-Jähriger vor Gericht

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Ein 20-jähriger Mann musste sich am Montag vor dem Polizeigericht des Sensebezirks wegen diversen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Kokain, Xanax, Ecstasy, Amphetamin und Marihuana. Die Liste der Drogen, die ein 20-Jähriger zwischen 2020 und 2021 gekauft, verkauft und teilweise selbst konsumiert haben soll, ist lang. Der Fall des jungen Mannes wurde am Montagvormittag vor dem Polizeigericht Sense verhandelt. Nun droht ihm unter anderem eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

Der 20-Jährige soll unter anderem Marihuana im Wert von 26’000 Franken gekauft und für 37’300 Franken wiederverkauft haben. Laut der Anklageschrift hat er ausserdem Ecstasy im Wert von rund 9000 Franken verkauft. Ein Teil der Verkäufe wurde im Sensebezirk abgewickelt.

Der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen

Laut der Anklageschrift verdiente der 20-Jährige mehr als 10’000 Franken mit dem Verkauf von Marihuana. Ausserdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er einen grossen Teil seines Lebensunterhalts mit dem Drogenverkauf bestritt. Diese Tatsachen werden im Fall des jungen Mannes besonders schwer lasten. Zwar kann der Besitz oder Konsum von kleineren Mengen an Drogen gesetzlich als «Übertretung» oder «Vergehen» gegen das Betäubungsmittelgesetz gewertet werden. Doch zählen der gewerbsmässige Handel und der grosse Gewinn, den er durch den Marihuana-Verkauf erzielte, als «Verbrechen». Entsprechend strenger werden die Sanktionen wohl ausfallen.

Bedingte Haftstrafe gefordert

Laut der Anklageschrift fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von 1400 Franken. Weil der Beschuldigte selber stark abhängig von diversen Substanzen war und teilweise «beachtliche Mengen» selber konsumierte, wurde die Strafe gemildert. Das ist gesetzlich so vorgesehen, wenn eine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Finanzierung des eigenen Konsums dient.

Laut den Angaben, die der 20-Jährige am Montag vor dem Polizeigericht machte, hat er bereits mehrere Monate in einer Entzugsklinik verbracht. Er will seine Therapie jetzt in Form eines Arbeitseinsatzes fortsetzen. Das Urteil des Polizeigerichts wird im Lauf dieser Woche erwartet.

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