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Hauruck-Aktion der Bergbahnen von Charmey füllt immer noch Gerichtsakten

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Zurzeit ist die Sesselbahn Vounetz in Charmey wegen Schneemangels nicht in Betrieb, das Freiburger Kantonsgericht musste sich dennoch mit ihr beschäftigen. Der Fall geht auf den Sommer 2014 zurück, als der Mast Nummer drei des Sessellifts kurzerhand verstärkt werden musste, weil es zu einem Erdrutsch gekommen war. Das Bahnunternehmen reichte in der Folge beim Bundesamt für Verkehr einen Antrag für die Genehmigung der Bauarbeiten ein, woraufhin dieses einen Zusatz einforderte: Die schriftliche Zusage des Besitzers fehlte, auf des- sen Parzelle die Bauarbeiten durchgeführt werden mussten. Die Bahngesellschaft konnte sich mit dem Landbesitzer jedoch nicht auf einen Betrag für die Ersatzleistung einigen. Inzwischen rückte der Winter immer näher und die Bahngesellschaft befürchtete, die Arbeiten nicht mehr vor dem Wintereinbruch durchführen zu können. Deshalb begann sie ohne Bewilligung damit. Die Bahnen informierten das Bundesamt für Verkehr darüber und dieses ordnete noch am selben Tag den Stopp der Bauarbeiten an. Schliesslich kam es dann doch zu einer Einigung zwischen der Bahngesellschaft und dem Landbesitzer und das Bundesamt entschied, das Gesuch nachträglich zu genehmigen.

 Zwei Monate später reichte das Bundesamt für Verkehr eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Bahngesellschaft ein, da zur Stabilität des Sesselbahnmasts im Boden ein Senkkasten eingebaut worden war, dies jedoch in den Plänen nicht aufgeführt gewesen war. Nachdem sie die Beschuldigten angehört hatte, stellte die Freiburger Staatsanwaltschaft das Verfahren aber ein. Dagegen reichte das Bundesamt im Juli 2015 Rekurs ein und forderte, die Einstellungsverfügung zu annullieren.

Mit Urteil vom 9. November 2015 hat das Kantonsgericht nun entschieden, dass der Rekurs des Bundesamtes unzulässig ist. So sei zwar zu berücksichtigen, dass das Bundesamt im öffentlichen Interesse eine Überwachungsrolle einnehmen und auch sicherstellen müsse, dass alle Bahninstallationen gesetzeskonform seien. Jedoch sehe weder das Bundes- noch das Kantonsgesetz vor, dass das Bundesamt für Verkehr in einem solchen Strafverfahren wegen Verletzung des Bundesgesetzes über Seilbahnen zur Personenförderung rekurrieren könne.

Aussage sorgt für Wirbel: Charmey ohne Skibetrieb?

C harmey verzeichnete über die Weihnachtsferien viele Gäste, doch Ski fahren konnten diese nicht. In einer Feiertagsbilanz äusserte Christophe Valley, Tourismusdirektor von Charmey, sich gegenüber der Zeitung «La Liberté» am Montag dahin gehend, dass man angesichts dieser Situation die Kräfte im Jauntal bündeln müsse. Valley warf die Idee einer einzigen alpinen Skistation für das Jauntal ins Feld, und diese sollte in Jaun stehen. Das löste bei den Verantwortlichen in Charmey, namentlich beim Verwaltungsratspräsidenten der Bergbahnen, Bruno Charrière, Verwunderung und Kritik aus. Solche Aussagen seien unpassend und verfrüht, zumal in den nächsten Monaten die Resultate der Studie Charmey 2030 präsentiert würden, sagte Charrière gegenüber «La Liberté». Zudem sei es die Wintersaison, die am meisten Einnahmen generiere. Sollte in Zukunft eine Station im Winter schliessen, dann sicher nicht Charmey, findet Bruno Charrière.

Mehr Zusammenarbeit

In Jaun nimmt man die Aussage Valleys mit Zurückhaltung entgegen. «Ich weiss nicht so recht, was der Hintergrund dieser Sache ist», sagt Ammann Jean-Claude Schuwey den FN. Früher habe Charmey immer darauf gepocht, dass Jaun auf den alpinen Skibetrieb verzichte und nur auf Langlauf setze. Jetzt, da Jaun im Gegensatz zu Charmey Schneekanonen besitze und deren Ausbau plane, töne es anders, sagt Schuwey, der auch Präsident der Bergbahnen von Jaun ist. Für ihn ist jedoch klar, dass im Tourismusbereich die Kooperation allgemein immer wichtiger wird. «Wir müssen vermehrt zusammenarbeiten, aber nicht nur im Jauntal.» ak

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