Seit 25 Jahren plant die Gemeinde Haut-Vully auf ihrem Gemeindegebiet einen durchgehenden Fussweg am Murtenseeufer. Doch einige Landbesitzer wehren sich gegen den Weg, der über ihre Grundstücke führen würde. Nun hat das Freiburger Kantonsgericht im Enteignungsverfahren für das Durchgangsrecht gegen einen Landbesitzer entschieden: Laut Urteil haben die Grundeigentümer kein Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung für die Wertminderung ihrer Parzelle. Der betroffene Eigentümer will das Urteil nun vors Bundesgericht weiterziehen. luk
Bericht Seite 3