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Höhere Steuerabzüge, aber nicht mehr beim Homeoffice

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Eine gute Nachricht der kantonalen Finanzdirektion für die Bevölkerung: In vielen Bereichen kann sie höhere Abzüge tätigen. 

Für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 gibt es eine Vielzahl von Neuerungen. Laut einer Mitteilung des kantonalen Finanzamts können Steuerpflichtige in mehreren Bereichen höhere Abzüge geltend machen. So können für Krankenkassenprämien neu bis zu 9620 Franken (2020: 8760) für Verheiratete und 4810 Franken (4380) für nicht verheiratete Erwachsene abgezogen werden. Auch die Abzüge für Jugendliche sind auf 4210 Franken (4040) und für Kinder auf 1140 Franken (1040) erhöht worden.

Des Weiteren steigt der maximale Abzug für Beiträge an die Säule 3a – die freiwillige berufliche Vorsorge – auf 6883 Franken (6826) für arbeitende Steuerpflichtige. Wer ein Kind extern betreuen lässt, kann dafür bis zu 12’000 Franken (6000) abziehen.

Der Steuerfuss beim Einkommen liegt 2021 noch bei 98 Prozent, er wird 2022 auf 96 Prozent gesenkt. Beim Vermögen bleibt der Steuerfuss auf 100 Prozent.

Homeoffice-Bonus wird gestrichen

Für 2021 gilt noch: Steuerpflichtige im Corona-bedingten Homeoffice können Berufskosten so abziehen, als ob sie im Büro gearbeitet hätten. Doch für 2022 ändert sich die Regelung. Wer auch nur teilweise im Homeoffice tätig ist, wird für die Tage, an denen er oder sie nur zu Hause arbeitet, die Fahr- oder Verpflegungskosten nicht mehr in Abzug bringen können. In der Steuererklärung muss angegeben werden, wie viele Tage im Homeoffice gearbeitet wurde. Für die Tage am eigentlichen Arbeitsort dürfen weiterhin Abzüge geltend gemacht werden. Das Steueramt kann dafür eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangen. 

Die Steuererklärung 2021 muss bis Ende März 2022 eingereicht werden.

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