Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Humane Sterbehilfe kontra Rechtssicherheit

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Pascal jäggi

Freiburg Im überfüllten Auditorium C der Uni Miséricorde gab sich der Zürcher Anwalt Ludwig Minelli als liberaler Kämpfer gegen kirchliche Fanatiker und andere religiös Verblendete. «Jeder Mensch hat das Recht, seinen Todeszeitpunkt selbst zu wählen. Niemand kann ihm dies absprechen, und ich sehe es als meine Pflicht, ihm dabei zu helfen!» Wortreich präsentierte er sich als Medien- und Behördenopfer. Dignitas sei keine kalte, geldgierige Institution, die Menschen am Fliessband töte, im Gegenteil: «90 Prozent der Personen, die sich bei uns melden, können wir vom Suizid abhalten!», versicherte der Jurist. Dabei reiche oft schon die erste telefonische Konsultation.

Grundsätzlich sei Selbsttötung aber ein Menschenrecht, und jeder habe damit auch das Recht auf Beihilfe zum Suizid, betonte Minelli. Dies leitet er aus einem Bundesgerichtsentscheid vom 3. November 2006 ab, der dem Sterbewilligen Art und Zeitpunkt des Todes freistelle.

Selbstbestimmung der Sterbewilligen

Rund 1350 vollzogene Selbsttötungen gebe es in der Schweiz pro Jahr, zitierte Minelli eine Statistik. Die fehlgeschlagenen Selbsttötungen belaufen sich nach seinen Berechnungen auf knapp 67 000 pro Jahr. Dies sei einer der Hauptgründe, warum es Organisationen wie Dignitas brauche, so Minelli. «Wenn jemand sterben will, ermöglichen wir ihm dies auf humane und sichere Art.» Er echauffierte sich über Menschen, die sich vor den Zug werfen («stellen Sie sich den armen Lokomotivführer vor!»), statt Exit oder Dignitas um Hilfe zu bitten.

Ein Zuhörer wollte wissen, was Dignitas einer Person antworte, die sterben will, um «ihrer Familie nicht zur Last zu fallen». Minelli antwortete, dass dies ja nicht die Entscheidung der Angehörigen, sondern die reifliche Überlegung des Sterbewilligen sei. Sein Standpunkt war klar: Jeder hat das Recht, den Zeitpunkt und die Art seines Todes selbst zu bestimmen, also haben auch Sterbehilfe-Organisationen ihre Legitimität.

Sterbehilfe im Spital

Nicht einverstanden mit dieser Schlussfolgerung war Professor Henri Torrione, Rechtsphilosoph an der Uni Freiburg. Dabei bestritt er das Recht der Selbstbestimmung nicht, die Existenz von Dignitas sei aber nicht notwendig. Dem Professor schwebte vielmehr das «Niederländische Modell» vor, bei dem die Sterbewilligen einen Arzt konsultieren müssen.

Überhaupt rückte der Professor den Aspekt der Sterbehilfe eher in ein Krankenhausumfeld. So verwies er auf die Möglichkeit der Patientenverfügung, die dem Betroffenen mehr Selbstbestimmung übertragen soll. Am wichtigsten sei aber momentan die Rechtssicherheit. «Die Politik ist gefordert. Es braucht klare rechtliche Leitlinien», meinte Torrione.

Aus philosophischer Sicht nannte Torrione Minellis Standpunkt «extremistisch». Nur radikale Denker wie Nietzsche oder Dostojewski räumten dem Suizid eine derartige Bedeutung ein, wie sie der Zürcher Anwalt vertrete.

Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre hielt zu Beginn der Debatte fest, dass Dignitas in Freiburg keine grosse Rolle spielt. Seit dem Jahr 2000 wurden im Kanton 14 Menschen durch Sterbehilfe-Organisationen in den Tod begleitet, 13 durch Exit, nur eine Person durch Dignitas, fasste Gendre zusammen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema