Drei Wunden erlitt ein Mann in Kerzers, als ein Hund ihn in die linke Gesässhälfte biss. Das pikante Detail: Bereits ein halbes Jahr zuvor war er von demselben Hund gebissen worden. Nach dem ersten Zwischenfall hatte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eine Verwarnung ausgesprochen. Nach dem zweiten Angriff des Hundes hatte das Opfer Anzeige erstattet.
Gestern befasste sich das Gericht des Seebezirks mit diesem Fall. Denn der Hundebesitzer war mit dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Er räumte zwar ein, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit sein Hund zugebissen habe. Doch gebe es dafür keine Beweise. Das Gericht sah seine Schuld trotzdem als erwiesen an und verurteilte ihn zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe mit einer zweijährigen Probezeit.
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