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IG Guglera erneuert Kritik an Beat Fasnacht

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«Wo führen sie uns hin–die Phantasten um die Guglera?» So lautet der Titel eines Flugblattes, das vergangene Woche in einer Auflage von 3000 Exemplaren in Briefkästen in Plaffeien, Zumholz, Oberschrot, Brünisried, Rechthalten, Giffers, Tentlingen, St. Silvester und Plasselb–den neun Gemeinden des Sense-Oberlandes–verteilt wurde.

 Absender des Flugblattes ist die Interessengemeinschaft (IG) Guglera. Als Autor zeichnet William Aeby aus Rechthalten. Aeby hatte vor zwei Wochen bereits die Gründungsversammlung der Gruppierung geleitet, die sich gegen die Einrichtung eines Bundeszentrums für 300 Asylsuchende ab 2017 in der Guglera ausspricht (die FN berichteten).

Entsprechend kritisch äussert sich die IG Guglera nun auch in ihrer jüngsten Verlautbarung über den «betrügerischen Kuhhandel mit Bundesbern und dem Freiburger Staatsrat».

Eine «Fehlgeburt»

Im Visier der Kritik steht abermals auch der bisherige Guglera-Besitzer Beat Fasnacht. Der im Jahr 2007 erfolgte Verkauf der Guglera an den Sozialunternehmer sei eine «richtige Fehlgeburt», urteilt die IG Guglera heute.

Der Handel sei mit dem Sozialunternehmer abgeschlossen worden, obwohl dieser damals weder das notwendige Kleingeld für den Kauf noch einen Bankkredit gehabt habe. Die IG bezweifelt zudem, «ob die im Vertrag ausgehandelten Bedingungen eingehalten wurden und noch werden».

Konkret nennt die IG Guglera in ihrem Flugblatt als Beispiel die Auflage, «dass mit dem Objekt nicht spekuliert werden darf». So wundern sich die Gegner des Asylzentrums über die Differenz zwischen dem mutmasslichen Kaufpreis von ursprünglich 10 Millionen Franken, dem heutigen Versicherungswert von 30 Millionen und dem heute vom Bund angebotenen Kaufpreis von 19 Millionen Franken.

 «Wenn Beat Fasnacht behauptet, dass beim Kauf der Guglera 2007 alles mit rechten Dingen zugegangen sei, dann soll er uns das beweisen, aber schriftlich», fordert die IG Guglera in ihrem Flugblatt. Sie zweifle nicht am Text des Vertrags, sondern an der Art und Weise, wie er zustande gekommen sei.

Keine Papiere in der Hand

Von den FN auf die Grundlagen der im Flugblatt enthaltenen Vorwürfe und Behauptungen angesprochen, sagte der Autor William Aeby gestern, dass diese nicht aus der Luft gegriffen seien. Er sei persönlich zwar nicht im Besitz von Dokumenten, die diese beweisen würden, erklärte Aeby und bestätigte, dass er kein schriftliches Dokument in der Hand habe, das den Verkaufspreis von 2007 belegen könne. Aber er habe diese Dokumente, und damit meine er den Verkaufsvertrag der Guglera von 2007, einsehen können. Bei wem und wo, will Aeby nicht preisgeben. Er stehe jedoch jederzeit für seine Aussagen gerade, beteuert er.

Zurück auf Sachebene

Beat Fasnacht seinerseits hatte zum Vorwurf der Spekulation und zu den Zweifeln über die Rechtmässigkeit des 2007 abgeschlossenen Kaufvertrages für die Guglera bereits vor zwei Wochen Stellung genommen.

Auch jetzt weist Fasnacht auf Anfrage der FN die Mutmassungen und Anschuldigungen weit von sich und betont, es mache ihn betroffen und traurig, dass man nicht über die Sache, sondern über seine Person spreche.

«Schade, dass sich Herr Aeby nie bei mir gemeldet hat. Ich wäre ihm sehr gerne Red und Antwort gestanden», sagte Beat Fasnacht gestern Abend auf Anfrage. Er sei jederzeit bereit, bei einem gemeinsamen Treffen mit allen beteiligten Gemeindepräsidenten, dem Sensler Oberamtmann, den Vertretern des Kantons und weiteren Beteiligten, sich diesen «bösartigen und verleumderischen Anschuldigungen und Unterstellungen» zu stellen. Damit wolle er Ruhe in die Sache bringen, um wieder auf einer sachlichen Ebene über das Thema diskutieren zu können, sagt Beat Fasnacht.

 Vertrag unterschriftsbereit

Die Vertragsunterzeichnung mit dem Bund für den Verkauf der Guglera steht noch aus. Es liege aber alles parat und sei unterschriftsbereit, so Beat Fasnacht.

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