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Im Ständerat zeichnet sich die «Nein heisst Nein»-Lösung ab

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Im Ständerat zeichnet sich nach der Eintretensdebatte zur Revision des Sexualstrafrechts die «Nein heisst Nein»-Lösung ab. Mit der Widerspruchslösung würde die kleine Kammer ihrer vorberatenden Kommission und dem Bundesrat folgen.

Der Bundesrat will den Tatbestand der Vergewaltigung im Strafgesetz ausweiten. Neu soll sich auch strafbar machen, wer gegen den Willen des Opfers handelt. Es soll der Grundsatz «Nein heisst Nein» gelten. Eine Nötigung durch Gewalt oder Drohung muss demnach nicht mehr vorliegen.

Der Vorentwurf der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hatte in der Vernehmlassung jedoch nur bedingt Unterstützung gefunden. Gefordert wurde grundsätzlich eine Ausweitung des Begriffs «Vergewaltigung» und eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung. Die «Nein heisst Nein»-Lösung wurde verbreitet als zu schwach angesehen.

Kommissionspräsident Carlo Sommaruga (SP/GE) erinnerte eingangs der Eintretensdebatte daran, dass die Räte beschlossen hatten, das Sexualstrafrecht im Rahmen der Harmonisierung der Strafrahmen als eigenes Gesetzesprojekt voranzutreiben.

Das ist laut Beat Rieder (Mitte/VS) ein «goldrichtiger Entscheid» gewesen. Er habe es erlaubt, sich in aller Breite und eingehend mit der Revision zu befassen. «Ohne Abtrennung wäre das heutige Resultat nicht möglich gewesen», zeigte sich auch Justizministerin Karin Keller-Sutter überzeugt.

Mitte für Widerspruchslösung

In der Sache selber warnte Rieder vor mehr Anklagen und mehr Urteilen, sollte der Rat die Zustimmungslösung wählen. Diese suggeriere eine grundsätzliche Strafbarkeit und wäre eine falsche Kriminalisierung der Sexualität. Sie wecke falsche Erwartungen und könne zu einer Beweislastumkehr führen und den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» relativieren.

Mit der Revision werde das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst, sagte Keller-Sutter. Sie warnte gleichzeitig vor zu hohen Erwartungen. Egal, welche Lösung man bei der Beurteilung der Vergewaltigung wähle, die Beweisschwierigkeiten würden mit der Revision nicht beseitigt.

Der Paradigmenwechsel müsse auf allen Stufen ankommen. Deshalb kündigte die Justizministerin ein Projekt für eine Bestandesaufnahme in den Kantonen an. Dieses soll klären, wie Opfer begleitet werden, wie sie befragt werden, wie die Staatsanwälte, die Anwälte und die Angehörigen der Polizei ausgebildet werden. «Das möchte ich gerne geklärt haben», sagte Keller-Sutter.

Online-Umfrage für Zustimmungslösung

In einer Mitte April veröffentlichten repräsentativen Online-Umfrage von Amnesty International Schweiz hatten sich fast die Hälfte der Befragten bezüglich des revidierten Sexualstrafrechts für die Zustimmungslösung ausgesprochen. Nur 27 Prozent aller Befragten sprachen sich für die Widerspruchslösung aus.

Der Ständerat selber hatte sich bereits im letzten Dezember gegen das Zustimmungsprinzip (»Nur Ja heisst Ja») ausgesprochen, wie es eine Standesinitiative des Kantons Genf fordert.

Erfasst werden sollen künftig sexuelle Handlungen, welche der Täter oder die Täterin am Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt und sich dabei über den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt – vorsätzlich oder eventualvorsätzlich. Dieser Wille kann vom Opfer verbal oder nonverbal geäussert werden.

XXL-Wecker sollte Ständeräte wachrütteln

Um ihrer Forderung nach der Zustimmungslösung Nachdruck zu verleihen, veranstaltete die Operation Libero am Dienstagnachmittag vor Beginn der Debatte im Ständerat eine Weck-Aktion vor dem Bundeshaus. Damit die Ständerätinnen und Ständeräte die Chance auf ein zeitgemässes Sexualstrafrecht nicht verschlafen, weckten Politaktivisten sie symbolisch mit einem XXL-Wecker.

Die Vorlage für eine Revision des Sexualstrafrechts sieht weitere Änderungen gegenüber heute vor, die im Rahmen der Detailberatung diskutiert und beschlossen werden. Etwa soll Tätern und Täterinnen bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter zwölf Jahren neu eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe soll bestraft werden, wer bei der Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt. Weitere Änderungen betreffen den Tatbestand der Pornografie.

Verzichtet werden soll dagegen auf einen neuen Tatbestand des «Grooming». Dieses bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs.

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