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In Freiburg ist die neue Schweizerische Menschenrechtsinstitution zu Hause

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Über Menschenrechte informieren, dokumentieren, forschen, beraten und sensibilisieren sind Aufgaben der noch sehr jungen Schweizerischen Menschenrechtsinstitution. Diese hat nun ihre Geschäftsstelle in Freiburg in Betrieb genommen.

Die neu geschaffene Schweizerische Menschenrechtsinstitution hat sich in der Stadt Freiburg niedergelassen. An der Eröffnung der Geschäftsstelle an der Beauregard-Allee am Mittwochmorgen nahmen der Staatsrat Olivier Curty (Die Mitte) und der Stadtfreiburger Syndic Thierry Steiert (SP) teil. «Es ist ein Plus für Freiburg, dass wir diese Institution hier empfangen können», sagte der Syndic. Als die Stadt 2022 von der Suche der Menschenrechtsinstitution nach einem Standort erfahren habe, hätten gleich mehrere Punkte dafür gesprochen, dass Freiburg auf sich aufmerksam macht: «Wir haben eine zentrale Lage und sind gut erreichbar. Zudem sind wir zweisprachig. Beide Sprachenkulturen treffen hier aufeinander. Auch ist Freiburg eine Universitätsstadt, und die Uni hat eine humanitäre Tradition.» Auf Bundesebene hätten sich dann vor allem die kantonalen Behörden für die Ansiedelung der Menschenrechtsinstitution starkgemacht. «Ich bin sehr froh, dass das erfolgreich war», so Thierry Steiert.

Veränderungen und Herausforderungen

«Wir sind sehr stolz, dass wir eine solche Institution auf unserem Gebiet aufnehmen können», ergänzte Olivier Curty.

Die Menschenrechte sind eine der Grundlagen unseres Rechtsstaats. Jedoch sind sie nie für immer gesichert und in Stein gemeisselt.

Olivier Curty
Staatsrat (Die Mitte)

Gesellschaften würden sich ständig verändern, was zu neuen Problematiken und Herausforderungen führe. «Dann geht es darum, unsere Grundrechte neu zu denken.»

Stefan Schlegel und Raphaela Cueni führen die Menschenrechtsinstitution als Direktor beziehungsweise Vorstandspräsidentin.
Bild: Charly Rappo

Beispiele für solche Veränderungen nannten die Vorstandspräsidentin Raphaela Cueni und der Direktor Stefan Schlegel. «Auf Bundesebene und in der überwiegenden Zahl der Kantone gibt es keine politischen Rechte für Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen», stellte Raphaela Cueni fest. Man gehe davon aus, dass Personen unter Beistandschaft keinen eigenen politischen Willen bilden könnten. Aus dem Blickwinkel der Konvention für Menschen mit Beeinträchtigungen sei dies problematisch. Der Kanton Genf habe diese Einschränkung der Grundrechte bereits aufgehoben. «Ich gehe davon aus, dass sie ebenfalls auf Bundesebene und in allen Kantonen fallen wird.» Auch die Einführung des Frauenstimmrechts sei das Ergebnis einer gesellschaftlichen Veränderung gewesen. Stefan Schlegel wies auf den technologischen Wandel hin:

Es gibt Debatten über die Regulierung von künstlicher Intelligenz, Algorithmen und den sozialen Medien. Die neuen technologischen Möglichkeiten stellen neue Fragen an die Menschenrechte.

Stefan Schlegel
Direktor der Menschenrechtsinstitution

Bis zu sechs Mitarbeitende

Welche inhaltlichen Prioritäten die Schweizerische Menschenrechtsinstitution in Zukunft setzen möchte, sei noch offen und derzeit Gegenstand eines Strategieprozesses, informierte der Direktor. Dass die Schweiz, so wie 120 andere Länder auch, nun ebenfalls eine nationale Menschenrechtsinstitution hat, solle nicht als Vorwurf verstanden werden gegenüber den Behörden oder der Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen, versicherte die Vorstandspräsidentin. «Aber wir sehen, dass es einen Platz gibt für eine solche Institution, die den Schutz und die Förderung der Menschenrechte vorantreibt.» Der Aufgabenbereich der neuen Menschenrechtsinstitution ist durch das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vorgegeben. Sie soll informieren, dokumentieren, forschen, beraten, Dialog fördern, sensibilisieren und einen internationalen Austausch pflegen.

Noch sind die Arbeitsplätze in den Räumlichkeiten an der Beauregard-Allee verwaist. Bis Ende Jahr sollen hier bis zu sechs Personen arbeiten.
Bild: Charly Rappo

Laut Stefan Schlegel laufe nun der Rekrutierungsprozess. Bis Ende Jahr solle die Institution sechs Mitarbeitende zählen, «damit wir unsere inhaltliche Arbeit voll aufnehmen können». Das jährliche Budget belaufe sich auf 1,3 Millionen Franken. Davon trage der Bund eine Million und die Konferenz der Kantonsregierungen 300’000 Franken.

Chronologie

Von der Empfehlung der Vereinten Nationen zur Institution in Freiburg

Die Schaffung von nationalen Menschenrechtsinstitutionen geht auf eine Empfehlung der Vereinten Nationen von 1993 zurück. Diese sollen die Menschenrechtssituation im jeweiligen Land überwachen, dazu forschen und zur Pflege dieser Rechte beitragen. 2011 nahm das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte seine Arbeit auf. Dabei handelte es sich um ein Netzwerk, an dem die Universitäten von Freiburg, Bern, Genf, Neuenburg und Zürich beteiligt waren. Das Kompetenzzentrum sollte vor allem forschen und beraten, konnte aber nicht von sich aus aktiv werden.

2016 entschied der Bundesrat, das Zentrum durch eine nationale Menschenrechtsinstitution abzulösen. Nach einer Vernehmlassung 2017 wurden zwei Jahre später die gesetzlichen Grundlagen vorgestellt. Schliesslich gab es im Herbst 2021 grünes Licht vom Nationalrat sowie vom Ständerat. 142 Ja zu 54 Nein war das Resultat der Schlussabstimmung in der Grossen Kammer. Im Stöckli waren es 38 Ja zu 5 Nein. (jmw)

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