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Initiativtext der SVP wirft Fragen auf

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 «Die Verfassung des Kantons Freiburg ist in dem Sinne zu ändern, dass eine einzufügende Rechtsgrundlage nicht erlaubt, das geplante Zentrum für Islam und Gesellschaft und somit jegliche staatliche Imam-Ausbildung einzuführen»–Das verlangt die SVP Freiburg mit ihrer Initiative, die sie kürzlich eingereicht hat (FN vom 10. April). Bernhard Waldmann, Rechtsprofessor an der Universität Freiburg, steht dem Initiativtext «skeptisch» gegenüber, wie er den FN sagt. Die SVP hätte den genauen Wortlaut eines neuen Verfassungsartikels formulieren können, was sie unterlassen habe. «Man spürt das Unbehagen der Initianten», sagt Waldmann. Denn sie würden einen Artikel in der Verfassung wollen, der eine Rechtsgrundlage für das Verbot des Islamzentrums schafft. «Das ist ein Indiz für ein Einzelfallgesetz.» Und diese sind rechtswidrig. «Es bräuchte eine abstrakte Formulierung. Zum Beispiel, dass die Uni keine Geistlichen ausbilden darf. Aber dies müsste dann für alle Religionen und Konfessionen gelten.» Ein Beispiel: Vor Jahren warb Scientology in Basel auf den Strassen aggressiv Mitglieder an. «Da der Kanton kein Einzelfallgesetz erlassen durfte, stellte er gewisse Formen der Anwerbung auf öffentlichem Grund unter Strafe», so Waldmann. «Die Initianten finden nun aber offenbar keine allgemeine Formulierung.» Für Waldmann stellen sich bei der Initiative weitere Fragen: Sie tangiere die Autonomie der Uni und die Freiheit von Lehre und Forschung. Auch sei die Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot zu prüfen.

 Komplizierte Sache

«Die Initiative betrifft verschiedene rechtliche Bereiche, deshalb haben wir keinen genauen Wortlaut formuliert», begründet Roland Mesot, Präsident der SVP Freiburg. «Das Ganze ist kompliziert.» Es sei deshalb die Arbeit der Juristen, den Initiativtext zu prüfen.

Die Initiative spricht vom«geplanten» Islamzentrum, obwohldieses bereits eröffnet ist und von der Imam-Ausbildung, obwohl die Uni mehrmals darauf hinwies, dass es diese am Zentrum nicht ge- ben werde. «Das Zentrum ist in der Anfangsphase, und deshalb könnte es noch gestoppt werden», sagt Mesot. In einer Antwort auf eine Anfrage ei- nes SVP-Grossrates habe der Staatsrat die Imam-Ausbildung erwähnt. Deshalb stehe sie nun im Initiativtext.

Inhalt wird später überprüft

Bevor die SVP überhaupt mit der Unterschriftensammlung beginnen kann, prüft die Staatskanzlei nun den Initiativtext und die Unterschriften der Erstunterzeichner. «Die formelle Prüfung des Textes ist durch», sagt Staatskanzlerin Danielle Gagnaux. Dabei kontrolliere die Kanzlei, ob der Text korrekt formuliert ist. «Inhaltliche Aspekte prüfen wir nicht.»

Die inhaltliche Prüfung erfolgt erst nach Zustandekommen der Initiative. Der Staatsrat entscheidet gemäss Gagnaux, ob er die Initiative akzeptieren will oder nicht, ob er einen Gegenvorschlag ausarbeiten will und ob die Initiative verfassungskonform ist. Dann kommt das Dossier zum Grossen Rat. Würden sowohl der Staatsrat wie auch der Grosse Rat zum Schluss kommen, dass die Initiative verfassungswidrig ist, käme sie nicht vors Volk. Die Initianten könnten jedoch gegen den Entscheid Beschwerde vor Bundesgericht einreichen.

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