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Isabelle Chassot zur Eizellenspende: «Ein Paar habe ein Recht auf ein Kind. Bitte?»

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Während der Sessionen im Bundeshaus befragen die FN jede Woche eine Parlamentarierin oder einen Parlamentarier der Freiburger Delegation zu einem aktuellen Thema. 

Isabelle Chassot, Sie hätten es gerne gesehen, wenn der Ständerat den Entscheid über die Zulassung der Eizellenspende zurückgestellt hätte. Warum?

Wir dürfen die Eizellenspende nicht allein betrachten. Das Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin ist 20 Jahre alt. In dieser Zeit hat sie grosse Fortschritte gemacht. Die Frage ist heute, ob alles Machbare auch ethisch und gesellschaftlich vertretbar ist. Eine Zurückweisung der Motion, welche die Spende erlauben soll, hätte es dem Bundesrat erlaubt, den ganzen Bereich zu analysieren und nächstes Jahr einen Bericht zu präsentieren. Dann hätten wir auf einer besseren Basis entscheiden können.

Die Kommission hat diese Motion knapp angenommen. Sie waren dagegen. Warum?

Der Entscheid ist ein riskanter körperlicher Eingriff bei der Spenderin wie bei der Empfängerin. Viele ethische Fragen bleiben ungelöst. Zum Beispiel jene des Alters: Soll eine Frau in fortgeschrittenem Alter dank der Medizin noch ein Kind bekommen? Im Ausland sind auch Befruchtungen bei Frauen mit weit mehr als 50 Jahren erlaubt. Wie soll mit Selektion umgegangen werden, wenn etwa eine genetische Abweichung vorliegt oder äussere Merkmale wie die Augenfarbe bei der Auswahl eine Rolle spielen dürfen? Für mich wären einige solche Kriterien ein No-Go. Die Spende ist zudem zwar generell gratis, aber in armen Ländern können tausend Franken unter der Hand für eine Spende ein Auskommen sichern.

Welche ethischen Fragen stellen sich hier?

Oft wird das Argument gebracht, ein Paar habe ein Recht auf ein Kind. Bitte? Ein Kind ist doch kein Objekt. Dann müsste es noch gesund sein, blaue Augen haben und so weiter? Das sind schwierige Fragen, die man nicht so auf die Schnelle beantworten darf. Deshalb wollte ich vom Bundesrat einen ausführlichen Bericht. Nun ist es beschlossene Sache, und der Bundesrat muss eine Gesetzesvorlage bringen. Die Diskussion wird weitergehen.

Eigentlich hätte das Parlament die Revision der zweiten Säule angehen sollen. Warum kam es nicht dazu?

Die Debatte wurde kurzfristig verschoben, was ich bedaure. Die Revision des BVG ist zentral für unsere Bemühungen um die Gleichstellung bei den Renten, weit mehr als die AHV. In der zweiten Säule wirkt es sich besonders negativ aus, wenn Frauen Teilzeit arbeiten und weniger Lohn erhalten – und so weniger einzahlen. Ich hätte die Debatte zum BVG gerne vor der Abstimmung zur AHV angestossen, weil uns die Verbesserung der Renten für Frauen wichtig ist. Nun ist die Debatte für weitere Abklärungen verschoben. Wenn das dazu führt, dass wir unseren Entscheid noch besser fundieren können, lohnt es sich, die nächste Session abzuwarten.

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