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Islamisches Zentrum: Rekurs

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Islamisches Zentrum: Rekurs

Der Quartierverein Jura-Torry-Miséricorde in Freiburg rekurriert gegen den Entscheid des Oberamtmannes des Saanebezirks. Er hatte im Dezember die Einrichtung eines islamischen Zentrums an der Jurastrasse bewilligt.

Der Rechtsstreit um ein geplantes islamisches Internat in der Stadt Freiburg geht in eine neue Runde. Der betroffene Quartierverein Jura-Torry-Miséricorde hatte bereits nach der öffentlichen Auflage Einsprache erhoben und legt nun nach dem positiven Entscheid des Oberamtmannes des Saanebezirks beim Verwaltungsgericht Rekurs ein (FN vom 6. Dezember 2006). Die Gründe sind rein juristischer Art, ist dem Rekursschreiben zu entnehmen.

Aufschiebende Wirkung verlangt

André Schönenweid ist der Ansicht, dass das geplante Internat nicht zonenkonform ist. Er stützt sich dabei auf ein Reglement, das in besagtem Gebiet nur Aktivitäten erlaubt, die den Anforderungen des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit entsprechen. Wohnraum sei nur gestattet, sofern er bereits vor der Zonierung bestanden habe. Im vorliegenden Fall würden aber die bestehenden Wohnungen umgebaut und neu genutzt. Der schweizerische Verband islamischer Kulturzentren habe es unterlassen, eine entsprechende Zonenänderung zu beantragen, ist Schönenweid überzeugt. Der Quartierverein hat gleichzeitig mit dem Rekurs auch eine aufschiebende Wirkung verlangt.Die Vereinigung für islamische Kulturzentren will in einem ihr gehörenden Gebäude im betroffenen Quartier ein Internat mit Gebetsräumen, einem Refektorium und acht Zimmern einrichten. Das Internat steht 12- bis 18-jährigen männlichen Jugendlichen muslimischen Glaubens offen. Sie erhalten dort schulische Unterstützung und religiöse Ausbildung. Die Vereinsmitgliedern können die Gebetsräume nutzen. .jlb

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