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Ist der LKW-Fahrer verantwortlich für den Unfall?

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Der 33-jährige Mann, der mit seinem Lastwagen im Oktober 2021 in ein Auto prallte, musste sich am 7. Dezember vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verantworten.

Drei Tote und ein Schwerverletzter.
Dies ist der tragische Ausgang eines Verkehrsunfalls, der sich im Oktober 2021 im Châbles-Tunnel zwischen Avenches und Yverdon-les-Bains auf der Autobahn A1 ereignete: Ein zum Anhalten gezwungenes Fahrzeug kommt etwa nach 45 Metern im Innern des Tunnels zum Stehen, wo es rund fünf Minuten später von einem von hinten kommenden Lastwagen gerammt wird (die FN berichteten).

Der damals 31-jährige Mann, der bereits wegen Verstössen gegen die Verkehrsregeln verurteilt worden war, erschien am Donnerstagmorgen vor der Polizeirichterin des Broyebezirks Sonia Bulliard Grosset in Granges-Paccot. Der Staatsanwalt Laurent Moschini forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, und eine Geldstrafe. Der Verteidiger Pierre Mauron forderte seinerseits einen Freispruch bezüglich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung, wobei er die Verstösse gegen die Verkehrsregeln einräumte.

Auf der Stelle tot

Der Fahrer des Personenwagens und seine Begleiterin starben noch an der Unfallstelle, ebenso wie die andere Mitfahrerin. Sie waren 85, 86 und 65 Jahre alt und wohnten alle in der Region. Der vierte Insasse des Wagens, der zum Zeitpunkt des Geschehens 75 Jahre alt war, wurde schwer verletzt und leidet noch heute unter den Folgen des Unfalls.

Im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung stand die Frage, ob der Angeklagte für den Unfall verantwortlich ist. War er unvorsichtig, und gibt es einen Zusammenhang zwischen den Todesfällen und seinem Verhalten? Laut Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Familien und des Opfers wurden der Tod und die Verletzungen durch das Verhalten des Angeklagten, seine mangelnde Vorsicht und seine Unaufmerksamkeit verursacht. Eine Analyse seines Mobiltelefons ergab, dass er etwa vier Minuten vor dem Unfall eine Whatsapp-Nachricht verschickt hatte.

«Diese Todesfälle hätten vermieden werden können, wenn der Fahrer sich nicht so egoistisch und skrupellos verhalten hätte. Er benutzte sein Telefon über drei Minuten lang, während er am Steuer eines 40-Tonnen-Fahrzeugs sass, das mit 77 km/h fuhr», sagte Charles Guerry, Anwalt der Familie der Opfer. Auch für den Staatsanwalt war klar: «Der Tod der Opfer und die Verletzungen wurden durch die Fahrweise des Angeklagten und seine mangelnde Aufmerksamkeit verursacht.» Als Anwalt des Sohnes des verstorbenen Fahrers forderte Rechtsanwalt Julien Guignard zudem den Angeklagten auf, seinen Fehler einzugestehen.

Von der Sonne geblendet

Der LKW-Fahrer gab zwar zu, dass er eine Whatsapp-Nachricht verschickt hatte, versicherte aber, dass sein Natel später im Getränkehalter lag und er bei der Einfahrt in den Tunnel auf die Strasse geschaut habe. Seinen Angaben zufolge war er von der Sonne geblendet worden und hatte das haltende Auto nicht gesehen. «Die Benutzung des Mobiltelefons am Steuer ist unzulässig und illegal. Mein Mandant gibt das zu», betonte Rechtsanwalt Pierre Mauron und fügte hinzu: «Es gibt jedoch keinen Beweis dafür, dass er sein Natel danach nochmals benutzt hatte.» Seiner Meinung nach wurde der Fahrer ab 230 Meter vor dem Aufprall nicht mehr abgelenkt, was ihm Zeit zum Anhalten gegeben hätte. «Das Auto hätte sich nicht am Anfang des Tunnels befinden dürfen, wo die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind. Das ist eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln», betonte Pierre Mauron, für den sein Mandant nicht die alleinige Schuld an dem Unfall trägt.

Das Urteil wird am nächsten Donnerstag erwartet.

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