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Ist Gesetz über Naturschutz zulässig?

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Die Naturschutzorganisation Pro Natura stellt die Gesetzeskonformität des Freiburger Gesetzes über Natur- und Landschaftsschutz infrage, welches der Grosse Rat letzte Woche angenommen hat. In einem Brief an Staatsrat Maurice Ropraz stellt Pro Natura fest, dass die Modifikation eines Artikels nicht konform zum Bundesgesetz über Natur- und Landschaftsschutz ist.

Konkret geht es um Artikel 23, gemäss dem Aufforstungen ausserhalb von Wäldern wie Hecken, Büsche, Baumreihen oder einzelne grosse Bäume nicht entfernt werden können, wenn sie ausserhalb von Bauzonen stehen, an die lokalen Verhältnisse angepasst sind und ein ökologisches Interesse darstellen. Dieser Artikel wurde durch einen Vorstoss aus den Reihen der SVP geändert, wonach dies nicht für alpine Zonen («zones alpestres») gilt. Diese Ausnahme sei zu vage; es sei nicht definiert, was mit dieser Zone gemeint ist. Um Geld und Energie zu sparen, fordert pro Natura, der Staatsrat solle diesen Artikel nochmals vor den Rat bringen. uh

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