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Ja zu Meinungsfreiheit und Demokratie, Nein zu illegalen Aktionen

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Noch gibt es im Kanton Freiburg wenige Fälle illegaler Klimaaktionen. Der Staatsrat vertritt die Haltung, dass die Meinungsfreiheit gewährt bleiben muss, und setzt auf Prävention. Die Polizei trainiert derweil für den Ernstfall.

Strassen blockieren und Autos sabotieren, um auf den Klimanotstand aufmerksam zu machen: Die Berichte über Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die sich am Asphalt festkleben und so den Verkehr ganzer Städte lahmlegen, nehmen zu. Bis jetzt gab es solche Aktionen im Kanton Freiburg nicht. Sind aber die Behörden für den Fall der Fälle vorbereitet? Das wollte der Freiburger SVP-Grossrat Nicolas Kolly (Essert) in einem parlamentarischen Vorstoss wissen.

Fünf Vorkommnisse

In seiner Antwort auf die Anfrage schreibt der Staatsrat, dass die Kantonspolizei in den letzten zwei Jahren fünf illegale Vorkommnisse verzeichnet hat, die in diese Kategorie fallen könnten. Zu den meisten Aktionen bekannte sich allerdings niemand. So sei es nicht klar, ob das Motiv in einer militanten Aktion zu suchen sei oder ob es sich um mutwillige Sachbeschädigung handle.

Drei dieser Aktionen richteten sich gezielt gegen grosse Geländefahrzeuge, sogenannte SUV. Ein Fall hatte letzten Dezember für Schlagzeilen gesorgt, als die Reifen eines in Freiburg abgestellten Autos sabotiert wurden. Dieses verunfallte in der Folge auf der Autobahn. Der Lenker hat im Kanton Bern Strafanzeige erhoben.

So krasse Aktionen sind bis jetzt in der Minderzahl, heisst es in der Antwort. «Der Staatsrat verurteilt jede Straftat, die andere gefährdet, aufs Schärfste, unabhängig von ihrem Zweck oder Beweggrund.» Abgesehen davon respektiere der Staatsrat aber auch die geltenden Spielregeln unseres Rechtsstaats, wie umfassende Meinungsfreiheit und damit auch das Recht auf Kundgebungen und öffentliche Aktionen.

Lieber verhindern

Die Kantonspolizei sei laufend daran, sich auf mögliche Ereignisse vorzubereiten, schreibt der Staatsrat weiter. Ein Schwergewicht lege sie aber darauf, solche Aktionen im Vorfeld aufzudecken und zu verhindern, indem sie sich über die betreffenden Kreise informiere. Das sei technisch nicht einfach, zumal auch der gesetzliche Rahmen für dieses Vorgehen streng gesetzt sei. «Diese Wachsamkeit ist nötig, weil das Umfeld aufgrund der grossen Zahl von Gruppierungen und Aktionsformen komplex und unbeständig ist», heisst es in der Antwort.

Anders sei es bei angekündigten Aktionen. Dort setze man im Dialog mit den Organisatoren und den zuständigen Behörden auf eine «ausgewogene Nutzung des öffentlichen Raums, welche Meinungsfreiheit, Verkehr und Sicherheit gleichermassen berücksichtigt». Das habe sich in der Vergangenheit bisher gut bewährt.

Notfalls kommen die Nachbarn

Was aber, wenn es nun doch einmal zu einer grossen unangekündigten Verkehrsblockade kommt? In dem Fall würden zuerst die unmittelbar verfügbaren Einsatzkräfte aufgeboten. Sie würden versuchen, die Situation zu bewältigen und die Notrufe entgegenzunehmen, damit die Sicherheit gewährleistet sei.

Wenn das nicht reicht, kommt gemäss Staatsrat das sogenannte Notmobilisierungssystem zum Einsatz. Die personelle und logistische Kapazität werde erhöht. Reiche das lokale Personal nicht, könne die Freiburger Polizei als Mitglied der Westschweizer Gruppe für Ordnungsdienst Verstärkung aus Nachbarkantonen anfordern. Der Staatsrat hält in seiner Antwort fest:

Die Räumung einer Verkehrsachse erfordert minutiöse taktische, materielle und medizinische Vorbereitung und eine juristisch und ethisch anspruchsvolle Begleitung.

Ein mögliches Szenario habe die Kantonspolizei letzten Oktober geübt. In solche Trainings fliessen sowohl die Erfahrungen anderer Polizeikorps als auch die neuste Rechtssprechung ein.

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