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Ja zur Fischzuchtanlage – Nein zur Gesetzesänderung

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Der Freiburger Staatsrat unterstützt das Kernanliegen einer Volksmotion, die die Instandsetzung der Fischzuchtanlage in Estavayer-le-Lac fordert. Eine Änderung des Fischereigesetzes lehnt er hingegen ab.

Eine im Februar 2020 eingereichte Volksmotion verlangt vom Freiburger Staatsrat, das Fischereigesetz zu ändern und darin den Kanton Freiburg zu verpflichten, eigene Fischzuchtanlagen zu betreiben. Die Volksmotion folgte auf die Ankündigung des Staatsrats, die 2016 fertiggestellte Anlage in Estavayer-le-Lac endgültig aufzugeben, da diese mangelhaft und nicht funktionstüchig sei. Im Moment ist Freiburg an der interkantonalen Fischzucht in Colombier im Kanton Neuenburg beteiligt.

Gesetzesänderung sei kontraproduktiv

Wie der Staatsrat in seiner Antwort auf die Volksmotion schreibt, sei die geforderte Anpassung des Gesetzes über die Fischerei nicht geeignet, die angestrebte Wiedereröffnung  der Fischzuchtanlage in Estavayer-le-Lac zu erreichen:  Zum einen wäre eine Änderung der Gesetzgebung keine Garantie für die Wiederinbetriebnahme der Anlage, zum andern würde sich die Zeit der Ungewissheit verlängern, wenn zuerst eine Gesetzesänderung verabschiedet und dann im Rahmen ihrer Umsetzung die Sanierung dieser Fischzuchtanlage beschlossen würde. Auch private Produzenten von Fischbrütlingen wären betroffen. Das neue Gesetz sähe nämlich vor, dass die Produktion vom Staat übernommen werden müsste. Der Staatsrat befürchtet, dass ein komplexes System mit einem empfindlichen Gleichgewicht gestört wird, wenn das Fischereigesetz geändert wird.

Weiter weist er in seiner Antwort darauf hin, dass die geschätzten jährlichen Betriebskosten von rund 180’000 Franken der Anlage in Estavayer-le-Lac drei bis vier Mal höher liegen, als der Freiburger Kostenbeitrag an die interkantonale Fischzuchtanlage in Colombier. Zudem sei es wissenschaftlich nicht erwiesen, dass der Betrieb einer Fischzuchtanlage auf Freiburger Boden der Biodiversität zugute komme oder dass eine interkantonale Lösung zum Verlust von Know-how führe.

Staatsrat schlägt Kompromiss vor

Allerdings ist sich die Freiburger Regierung der Erwartungen bewusst, die von Grossratsmitgliedern während der Debatte über den Untersuchungsbericht geäussert wurden. Deshalb schlägt sie als Kompromiss vor, die Volksmotion aufzuteilen: Den Teil über die Änderung der Fischereigesetzgebung empfiehlt er zur Ablehnung, den Teil über die Wiederinbetriebnahme der Fischzuchtanlage in Estavayer-le-Lac  zur Annahme. Der Staatsrat verpflichtet sich, unverzüglich eine Projektorganisation mit Vertretern des Grossen Rats einzurichten, damit im Lauf des nächsten Jahres ein Dekretsentwurf für die Sanierung der Fischzuchtanlage ausgearbeitet werden kann. Falls der Grosse Rat die vorgeschlagene Aufteilung ablehnt, beantragt der Staatsrat, die Volksmotion abzulehnen.

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