Im Jahr 2009 hat der Justizrat zu 46 Wahlen und 57 Wiederwahlen in haupt- und nebenberuflichen richterlichen Funktionen zuhanden des Grossen Rates Stellung genommen. Präsidentin Antoinette de Weck bedauerte am Freitag vor den Medien, dass das Parlament den Anträgen nicht immer folge und für die Grossräte manchmal andere Argumente als diejenigen der Effizienz der Justiz massgebend seien. Insgesamt werde der Justizrat aber von den Gerichtsbehörden als Institution gut akzeptiert. wb
- Freiburg
- 26.04.2024
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