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Jeannin – Versicherung 1:0

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Heute treibt er wieder Sport. «Ich spiele Tennis und mache andere ruhige Sachen», sagt Sandy Jeannin. Der ehemalige Kapitän der Schweizer Eishockeynationalmannschaft und langjährige Stürmer des Freiburg Gottéron musste vor gut zwei Jahren seinen Beruf aufgeben. Zu stark waren die Kopfschmerzen, zu störend die Schwindelgefühle.

Schlag auf Schlag

Begonnen hatten die gesundheitlichen Probleme des 41-Jährigen mit einem Schlag gegen den Kopf während einem Match im August 2009. Eine Woche später schlug ihm ein gegnerischer Spieler seinen Stock auf den Wangenknochen. Die Diagnose: Hirnerschütterung. Jeannin musste pausieren. Vier Jahre darauf folgte die nächste Pechsträhne: Innert einer Woche setzte ihn erst ein Bandencheck ausser Gefecht, dann ein Puck, der ihn mitten ins Gesicht traf. Der Center musste während vier Monaten aussetzen. Doch kaum stand er im Januar 2014 wieder auf dem Eis, erhielt er nach einem Bandencheck einen Schlag auf das Kinn. Er konnte trotz Therapien nie wieder spielen und beendete seine Sportlerkarriere.

Das Interview mit Gottéron-Captain Julien Sprunger (Abo-Artikel).

«Ein normales Leben»

Während zwei bis drei Jahren trieb er kaum noch Sport, hielt sich still. Das sei hart gewesen, aber nötig, damit sich sein Körper erholen konnte. «Heute geht es mir gesundheitlich wieder gut», sagt Jeannin. «Ich kann ein normales Leben führen.» Alles andere als normal findet er aber, dass die Unfallversicherung seine Verletzungen nicht anerkennen will: Seine Schwindelanfälle und Kopfschmerzen stünden nicht in direktem Zusammenhang mit den Checks und Schlägen, die er auf dem Eishockeyfeld eingefangen habe, so deren Argumente. Auch leide er nicht an einer Berufskrankheit.

Jeannin zog einen Anwalt bei und ging vor das Freiburger Kantonsgericht. Dieses gibt nun in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil dem Eishockeyspieler recht: Die Gutachten, welche die Unfallversicherung vorlege, seien widersprüchlich. Die Kantonsrichter beauftragen darum die Versicherung, das Ganze noch einmal anzuschauen. «Es ist jetzt schon offenkundig und unbestritten, dass die Beschwerden des Versicherten die Konsequenz eines oder mehrer Berufsunfälle sind», schreibt das Gericht. Die Versicherung muss zudem die Anwaltskosten Jeannins übernehmen.

Nun Juniorentrainer

«Das ist immer noch kein definitiver Entscheid», sagt Jeannin. «Das Ganze dauert sehr lange.» Er arbeitet heute als professioneller Juniorentrainer im neuenburgischen Fleurier, nachdem er eine Saison lang den Nachwuchs von La Chaux-de-Fonds trainiert hatte. «Manchmal reizt es mich schon, selber wieder zu spielen», sagt er. Physisch wäre er auch bereit dafür, davon ist er überzeugt. «Aber die Gefahr, wieder einen Schlag zu erhalten, ist zu gross.»

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 605 2016 68

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