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Kampf geht vor Bundesgericht weiter

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Kampf geht vor Bundesgericht weiter

Freiburgerin wurde wegen Logierens eines Papierlosen verurteilt

Die Freiburgerin Madeleine Parrat wurde im Juni 2003 zu 300 Franken Busse verurteilt, weil sie einen Papierlosen beherbergt hatte. Gegen diese Strafe rekurriert Parrat nun beim Bundesgericht.

Von FRANK STETTLER

Am 16. Juni 2003 wurde Madeleine Parrat vom Polizeirichter des Saanebezirks zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Sie hatte im Jahr 2002 einen 20-jährigen Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung während rund dreieinhalb Monaten bei sich zuhause aufgenommen. Gegen dieses Urteil legte Parrat im Juli des vergangenen Jahres Rekurs beim Kantonsgericht ein. Dieser wurde jedoch abgewiesen.

Nun zieht Madeleine Parrat den Fall vor das Bundesgericht: «Dieser Entscheid fiel mir nicht leicht. Es stellte sich die Frage, welche Chancen ein Rekurs überhaupt hat. Zudem war zu bedenken, ob die hohen Kosten für einen Rekurs beim Bundesgericht nicht in einem allzu krassen Missverhältnis gegenüber der Geldstrafe stehen.» Weil sie aber eine Sache, mit der sie begonnen habe, immer zu Ende führe, habe sie sich zu diesem Schritt entschieden. «Bezahle ich die Busse, heisst dies gleichzeitig, dass ich die Strafe und das Gesetz akzeptiere. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es geht mir dabei bestimmt nicht um das Geld, sondern vielmehr um meine Prinzipien», hält Madeleine Parrat fest.

Neben Parrat wurden auch der SP-Grossrat Bernard Bavaud und der Freiburger Hotelier Res Balzli vom Strafgericht des Saanebezirks zu kleinen Geldbussen verurteilt. Sie werden beim Kantonsgericht ebenfalls Rekurs einlegen, wie es Madeleine Parrat zuvor getan hatte.

Wenn nötig bis vor den
europäischen Gerichtshof

Madeleine Parrat wird in ihrem Vorhaben vom Freiburger Kollektiv für die Papierlosen vollumfänglich unterstützt. Lionel Roche vom Kollektiv erklärt: «Der Kampf von Frau Parrat ist legitim und richtig. Es ist ungeheuerlich, dass Personen, welche Papierlose ohne jeglichen Profit beherbergen, kriminalisiert werden. Wenn wir vor dem Bundesgericht abblitzen, ziehen wir den Fall bis vor den europäischen Gerichtshof in Strassburg weiter.»

Am 1. Mai organisiert das Freiburger Kollektiv der Papierlosen in der Stadt Freiburg eine Kundgebung.
Artikel 23 falsch interpretiert?

Die Interessen von Madeleine Parrat werden vom Anwalt Jean-Michel Dolivo vertreten. Für ihn steht ausser Frage, dass das kantonale Strafgericht den zur Debatte stehenden Artikel 23 des Bundesgesetzes über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern falsch interpretiert hat. In diesem Artikel heisst es, dass jemand, der einen illegalen Aufenthalt eines Ausländers unterstützt oder vereinfacht, mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder einer Geldbusse von 10 000 Franken oder mehr bestraft werden kann. «Die Begriffe und wurden irrtümlich ausgelegt. Bei Zweifeln muss das Strafgericht solche Begriffe einschränkend interpretieren. Ist dies nicht der Fall, so haben auch Kantons- und Gemeindebehörden gegen das Gesetz verstossen, welche gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung den Papierlosen eine minimale Hilfe für die persönlichen Bedürfnisse zukommen lassen.»

Des weiteren habe das Freiburger Strafgericht ja zu Recht die humanitären Absichten Parrats anerkannt, führte Anwalt Jean-Michel Dolivo weiter aus, deshalb falle ihr Verhalten nicht unter den Artikel 23, dessen eigentlicher Zweck es ist, gegen Schlepper vorzugehen.

Der Rekurs von Madeleine Parrat wird Ende nächster Woche beim Bundesgericht eingereicht. fs

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